Vorläufige Wahlergebnisse BTW 2025
Unter folgendem Link finden Sie die vorläufigen Wahlergebnisse aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Unstruttal am Wahlsonntag, den 23.02.2025:
Unter folgendem Link finden Sie die vorläufigen Wahlergebnisse aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Unstruttal am Wahlsonntag, den 23.02.2025:
der Verbandsgemeinde Unstruttal
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
1. Die Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Mitgliedsgemeinden der VerbGem Unstruttal (Gemeinde Balgstädt, Stadt Freyburg (Unstrut), Gemeinde Gleina, Gemeinde Goseck, Gemeinde Karsdorf, Stadt Laucha an der Unstrut und Stadt Nebra (Unstrut))
wird in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025
während der Dienststunden:
in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), im Einwohnermeldeamt, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16.Tag vor der Wahl, spätestens am 07.02.2025 bis 12:00 Uhr, in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), im Einwohnermeldeamt Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 72 Burgenland - Saalekreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 02.02.2025) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 07.02.2025) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum
Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), im Einwohnermeldeamt, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
Wahlbriefumschlag und
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.
Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Freyburg (Unstrut), d. 20.01.2025
Jana Schumann
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Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis - BTW 2025.pdf |
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Anbei finden Sie die Flyer der Infoveranstaltungen seitens der Telekom zum Thema Glasfaserausbau samt der Termine und Veranstaltungsorte für die Gemeinden:
- Balgstädt
- Freyburg (Unstrut)
- Nebra (Unstrut)
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Vorlagen Social Media_Ankündigung Balgstädt.pptx |
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Vorlagen Social Media_Ankündigung Freyburg.pptx |
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Vorlagen Social Media_Nebra.BiV.pptx |
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Folgende Hinweise zu den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes in Nebra (U.):
Am 18.02.2025 ist das EMA in Nebra (U.) nur bis 12:00 Uhr geöffnet.
Ab 13 Uhr können unsere Bürgerinnen und Bürger alle Angelegenheiten im EMA Freyburg (U.) regeln.
Am 25.02.2025 ist das EMA in Nebra (U.) ganztägig geschlossen.
Alle Angelegenheiten können im EMA Freyburg (U.) geregelt werden.
Aktuell haben wir leider Probleme mit unserer Telefonanlage - dies bitten wir zu entschuldigen.
Wir tun unser Möglichstes!
Ihre Verbandsgemeinde Unstruttal
Die Verbandsgemeinde Unstruttal wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern ein gesundes neues Jahr 2025!
Das Seniorenbüro für den Burgenlandkreis ist eine Anlaufstelle für Menschen die nach ihrem Berufsleben etwas für sich und andere tun wollen. Hier gibt es von Bildungsangeboten über Angebote zur Bewegung und Entspannung, Kreativität, Spielenachmittage bis hin zu Treffen von Selbsthilfegruppen, vielseitige Möglichkeiten sich zu entfalten und einzubringen.
Ab 13. Januar finden jeweils montags von 9.00 bis 10.30 Uhr Kurse zur Einführung in Tablet und Smartphone sowie diverse Computerprogramme statt. Es besteht die Möglichkeit, nach Absprache individuell beraten zu werden oder mit Hilfe zu üben.
Informationen und Anmeldungen:
Seniorenbüro im Luisenhaus Naumburg, Humboldtstraße 11
03445/ 70 61 25 (Bitte auch den Anrufbeantworter nutzen!)
oder E-Mail: seniorenbuero@luisenhaus.de
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Angebote SB 1. Quartal 2025 (fortlaufend).pdf |
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zwischen Weihnachten und Neujahr
Das Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1 in 06632 Freyburg (Unstrut) bleibt
vom 23.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 geschlossen.
Einwohnermeldeamt in Nebra (Unstrut)
10.12.2024, 17.12.2024, 07.01.2025 geschlossen
Einwohnermeldeamt in Freyburg (Unstrut)
23.12.2024 - von 9:00 - 12:00 Uhr geöffnet
27.12.2024 - von 9:00 - 12:00 Uhr geöffnet
30.12.2024 - von 9:00 - 12:00 Uhr geöffnet
02.01.2025 - von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr geöffnet
03.01.2025 - von 9:00 - 12:00 Uhr geöffnet
Standesamt
27.12.2024, 30.12.2024 von 9.00 – 12.00 Uhr geöffnet
Wir bitten um Beachtung!
Jana Schumann
Verbandsgemeindebürgermeisterin
Planfeststellungsverfahren gem. §§ 35 ff. des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und gleichzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 18 ff. des Umwelt-verträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG)) für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Klasse 0 (DK 0) und der Klasse I (DK I) am Standort Freyburg-Zeuchfeld (Mineralstoffdeponie Freyburg-Zeuchfeld) (Gemarkung Freyburg, Flur 3, Flurstücke (FS) 153/5, 153/6, 156/5, 156/6, 333, 155/3; Flur 4, FS 4/4, 410, 409, 4/7, 70, 3, 1/4, 84/4, 404, 411,46, 50, 403; Gemarkung Schleberoda, Flur 4, FS 114/1,146,114/2; Gemarkung Zeuchfeld, Flur 4, FS 4/2, 7/27, 7/26, 5/1 und 4/1)
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öffentliche Bekanntmachung_Plan_Deponie Freyburg-Zeuchfeld - Verbandsgemeinde Unstruttal.pdf |
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Zu Beginn des Jahres 2025 werden die Grundsteuerbescheide gemäß Grundsteuerreform verschickt.
Das hat zur Folge, dass Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung der Grundsteuer und Grundsteuerbescheide, die nach altem, bis zum 31.12.2024 fortgeltendem Recht erlassen worden waren, kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden.
Bei der Verbandsgemeinde Unstruttal eingereichte Widersprüche gegen den Grundsteuermessbescheid ziehen ggf. einen kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid nach sich. Richtet sich die Widerspruchsbegründung gegen den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag, erfolgt eine Ablehnung unsererseits, da Einwendungen gegen die Grundlagenbescheide des Finanzamtes grundsätzlich an das Finanzamt zu richten sind.
Widersprüche gegen den von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz sind an die Verbandsgemeinde Unstruttal zu richten.
Maßgebend zur Berechnung der Grundsteuer ist der vom Finanzamt Naumburg zugearbeitete Grundsteuermessbetrag. Dieser wird mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert.
Bitte beachten Sie, dass durch den Widerspruch die Pflicht zur Zahlung nicht aufgehoben wird!
Weitere Hinweise finden Sie unter: https://www.kommunales-sachsen-anhalt.de/media/custom/2348_27273_1.PDF?1730209642
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Flyer Ihre Grundsteuer vor Ort - Deutscher Städte und Gemeindebund.pdf |
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Grundsteuerreform Artikel Amtsblatt.pdf |
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Am 12. September 2024 wird wieder die technische Warninfrastruktur getestet. Dazu wird ab 11.00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem des Bundes angeschlossenen Warnmultiplikatoren erfolgen. Die Entwarnung erfolgt gegen 11.45 Uhr.
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Bundesweiter Warntag 2024.pdf |
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Schließung wegen Umbauarbeiten
Bitte beachten Sie, das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Unstruttal in Freyburg (Unstrut) hat wegen Umbauarbeiten vom 04.10.2024 bis 23.10.2024 geschlossen.
Während der Umbauarbeiten haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ins Einwohnermeldeamt nach Nebra (Unstrut) zu kommen.
Dies wird dann vom 08. bis 22.10.2024, zu folgenden Sprechzeiten geöffnet sein:
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Einwohnermeldeamt Nebra (Unstrut)
Rathaus
Promenade 13
06642 Nebra (Unstrut)
Tel. 034461-25676
Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Unstruttal in Freyburg (Unstrut),
Markt 1, hat an folgenden Samstagen in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet:
14.09.2024
09.11.2024
Das Einwohnermeldeamt in Nebra (Unstrut) hat am 01.10.2024 geschlossen.
Ihr Einwohnermeldeamt
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir bedanken uns bei allen Wählern für die hohe Wahlbeteiligung von durchschnittlich 64,28% bei unseren Kommunalwahlen. Wir wünschen den gewählten Kandidaten viel Glück in ihrer anstehenden Legislatur. Ihre Stimme ist von unschätzbarem Wert und trägt maßgeblich dazu bei, unsere demokratischen Prozesse zu stärken und eine gerechte und transparente Vertretung für unsere Gemeinden zu gewährleisten. Dank Ihnen können wir gemeinsam an unserer Zukunft arbeiten. Es ist ermutigend zu sehen, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich aktiv an der Wahl beteiligen und dadurch die Zukunft unserer Gemeinden mitgestalten. Ohne Ihre Unterstützung und Beteiligung wäre eine positive Entwicklung und ein gedeihliches Miteinander nicht möglich.
Vielen Dank
Ihre Verbandsgemeinde Unstruttal.
Unter folgendem Link gelangen Sie zum vorläufigen Wahlergebnis der Kommunalwahlen der Verbandsgemeinde Unstruttal:
Vorläufiges Wahlergebnis 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verwaltung gibt hiermit bekannt, dass es am 17.02.2024 zum Einsturz einer Mauer in der Bahnhofstraße kam. Um die öffentliche Sicherheit für die Allgemeinheit zu gewährleisten, musste eine Vollsperrung der Straße im Gefahrenbereich vorgenommen werden. Seitens des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Unstruttal wird dringend davon abgeraten, den abgesperrten Gefahrenbereich zu betreten, da hier eine Gefahr für Leib und Leben besteht.
Wir bitten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die vorübergehenden Unannehmlichkeiten. Derzeit findet die gutachterliche Betrachtung der Situation statt und es ist das Ziel, die Straße schnellstmöglich wieder für den Verkehr freizugeben.
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Bürger Info Mauer 02-2024.pdf |
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Interdisziplinärer Realisierungswettbewerb liefert Ideen für Schloss Neuenburg
Preisgericht hat getagt / Entwürfe ab 11. November auf Schloss Neuenburg zu sehen
Fast vier Monate sind vergangen, seit die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt im Juli den „Interdisziplinären Realisierungswettbewerb Schloss Neuenburg“ auslobte. Die Kulturstiftung als Eigentümerin der Schlossanlage oberhalb der Stadt Freyburg plant den kulturtouristischen Um- und Ausbau der Vorburg. Am gestrigen Donnerstag tagte das Preisgericht auf Schloss Neuenburg und wählte aus zwölf anonymisiert eingereichten Arbeiten die vielversprechendsten Entwürfe aus. Nach ganztägiger Beratung wurde am Abend das Geheimnis gelüftet und es steht nun fest, welche Büros vom Preisgericht ausgezeichnet werden. Alle Arbeiten sind ab Samstag auf Schloss Neuenburg öffentlich ausgestellt.
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2023_11_10_pm_neuenburg_wettbewerb_entwuerfe_und_preistraeger.pdf |
0.1 MB |
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2023_11_10_pm_neuenburg_wettbewerb_preisgericht.pdf |
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2023_11_10_pm_neuenburg_wettbewerb_teilnehmer_final.pdf |
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Am Montag den 30.10.2023 bleibt die Verwaltung geschlossen. Wir wünschen unseren Einwohnerinnen und Einwohnern ein schaurig fröhliches Halloween.
Das Zwischenergebnis der Verbandsgemeindebürgermeisterwahl können Sie nachfolgend einsehen.
LINK ÖFFNEN
Rahmen des Bundesprojektes "Hauptamt stärkt Ehrenamt" findet eine öffentliche Veranstaltung zum Thema „Lern- und Lesepatenschaften im Bur-genlandkreis“ statt.
Wann? Mittwoch, 28. Juni 2023 von 10.00 bis 16.00 Uhr
Wo? Aula der Salztorschule Kramerplatz 13 06618 Naumburg
Neben einem Fachvortrag zur Bedeutung von Lern- und Lesepatenschaften und einer Podiumsdiskussion zu den Bedingungen eines gelungenen Auf-baus und der Erhaltung erfolgreicher Lern- und Lesepatenschafts-Projekten wird es ausreichend Raum und Zeit geben, um miteinander ins Gespräch zu kommen und sich auszutauschen. Eingeladen sind neben bestehenden ehrenamtlichen Lern- und Lesepaten auch Grundschulen, Bibliotheken, für die Thematik relevante Akteure aus der Verwaltung und weitere Interessierte.
Für eine Versorgung mit Speisen und Getränken ist gesorgt. Interessierte melden sich bitte bis spätestens 21.06.2023 über den folgen-den Eveeno-Link für die Veranstaltung an:
Netzwerktreffen zum Thema "Lese- und Lernpatenschaften im Burgenland-kreis" (eveeno.com)
Laut der neustens IGLU-Studie weist jeder vierte deutsche Viertklässler gra-vierende Defizite bei der Lesekompetenz auf (siehe IGLU-Studie: Jeder vierte Viertklässler hat Schwächen beim Lesen | tagesschau.de).
Wer Kindern Spaß am Lesen vermittelt, kann ihnen den Einstieg erleichtern. Ehrenamtliche Lesepaten können dabei eine wichtige Rolle spielen. Das Netzwerktreffen wird im Rahmen des Bundesprojektes "Hauptamt stärkt Ehrenamt" durchgeführt und durch dieses finanziert.
Rückfragen richten Sie bitte an:
Pressestelle Christina Vater
Telefon: 03445 73-1004
Email: pressestelle@blk.de
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2023-06-14_PM_Netzwerktreffen zum Thema Lern- und Lesepatenschaften im BLK.pdf |
0.4 MB |
Am 30.06.2023 bleibt das Ordnungsamt (inkl. Einwohnermeldeamt & Standesamt) der Verbandsgemeinde Unstruttal geschlossen.
Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Unstruttal bleibt am 03.06.2023 aus technischen Gründen geschlossen.
Die Verwaltung bleibt am Brückentag, den 19.05.2023, geschlossen.
Sie können uns wieder zur gewohnten Sprechzeit ab Dienstag, den 23.05.2023 - 09.00 Uhr besuchen.
Wir wünschen unseren Bürgerinnen und Bürgern ein paar schöne freie Tage!
Kurzfassung:
Private Haushalte aus Sachsen-Anhalt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern
(Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas) heizen und 2022 von besonders starken Preissteige-
rungen betroffen waren, können seit 04. Mai 2023 die entsprechenden Härtefallhilfen des
Bundes beantragen. Das MWU bietet hierzu Informationsangebote an.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) hat uns mitgeteilt, dass die Härtefallhilfen für private Haushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl oder Pellets nutzen und 2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren, ab sofort auf der Antragsplattform des Bundes beantragt werden können.
Es stehen folgende Informationsangebote zur Verfügung:
Es gibt grundsätzlich keine Papieranträge. Die Antragstellung soll elektronisch erfolgen, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Das elektronische System vermeidet Fehler und Falschangaben und somit kann die Antragsprüfung und die Bewilligung zügig erfolgen. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt kann als zuständige Bewilligungsstelle im Ausnahmefall auch schriftliche Anträge zulassen – sofern Antragsberechtigung vorliegt. Fragen hierzu beantwortet die Investitionsbank.