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Verbandsgemeinde Unstruttal
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Karsdorf

Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“ der Gemeinde Karsdorf
hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“ der Gemeinde Karsdorf beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit einge-leitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Wesentliches Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung ei-ner Freiland-Photovoltaikanlage auf dem abgedeckten Deponiekörper der Deponie „Kalksteintagebau 1 Karsdorf“ der USUM GmbH, innerhalb der Gemarkungen Karsdorf und Steigra.

In seiner Sitzung am 25.11.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf dem Planentwurf des vorha-benbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie Anlagen zugestimmt und die Veröffentlichung der Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“ der Gemeinde Karsdorf (Stand November 2024) bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag und alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Planverfahrens, wer-den gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum

vom 02.01.2025 bis 07.02.2025

im Internet als Download unter der Adresse der Verbandsgemeinde Unstruttal
https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html
veröffentlicht.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfol-gender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:

Ort: Foyer Bauverwaltung, Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)
Montag: - geschlossen -
Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: - geschlossen -
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an bauamt[at]verbgem-unstruttal.de erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) gesandt oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Be-schlussfassung der Gemeinde Karsdorf unberücksichtigt bleiben können.

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen des Planverfahrens sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“ der Gemeinde Karsdorf mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Was-ser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgüter, Grünordnungsplan, Artenschutzfachbeitrag und eine Untersuchung der Betroffenheit des Landschaftsbildes durch die geplante PV-Anlage;
sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonsti-gen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, verkehrliche Erschließung, Ver- und Entsorgung.

gez. Schumann
Bürgermeister

Anlage: Übersichts- und Lageplan gez. Schumann

 

Symbol Beschreibung Größe
Begründung Teil 1.pdf
2 MB
Begründung Teil 2_Anlage 02_AFB.pdf
0.8 MB
Begründung Teil 2_UB_SPKarsdorf.pdf
2.6 MB
Planzeichnung Entwurf_Karsdorf 2024-12.pdf
3 MB
Bekanntmachung TÖB PVA Deponie USUM.pdf
0.2 MB
Anlage Übersichtsplan.pdf
0.8 MB
Anlage umweltrelevante Stellungnahmen.pdf
7.7 MB
Begründung Teil 1.pdf
2 MB

© Marcus Jaki E-Mail

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 13 „Wohngebiet Kirschhöhe“ der Stadt Freyburg (Unstrut)

hier: Bekanntmachung zum Inkrafttreten

Der Stadtrat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in öffentlicher Sitzung am 22.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanes Nr. 13 „Wohngebiet Kirschhöhe“ nach § 13a BauGB in der Fas-sung vom September 2024 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Fest-setzungen (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Anlagen wurde gebilligt.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 13 „Wohngebiet Kirschhöhe“ in Kraft.

Der Bebauungsplan kann auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Unstruttal sowie über das zentrale Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt vollumfänglich jederzeit eingesehen werden.

Des Weiteren wird der Bebauungsplan mit der Begründung einschließlich Anlagen in der Ver-bandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) unbefristet bereitgehalten. Auf Ver-langen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor-schriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeich-neten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor-schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,


wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Freyburg (Unstrut) geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verlet-zung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewie-sen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Freyburg (Unstrut), den 28.10.2024

Udo Mänicke
(Bürgermeister)

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2024-11-22 B-Plan Kirschhöhe Begründung Urschrift - unt.pdf
10 MB
2024-11-22 B-Plan Kirschhöhe Planzeichnung Urschrift - unt.pdf
2.6 MB
Anlage Geltungsbereich B-Plan Kirschhöhe.pdf
0.2 MB
Anlage Lage in der Ortschaft B-Plan Kirschhöhe.pdf
0.2 MB
Bekanntmachung Inkrafttreten B-Plan Kirschhöhe.pdf
0.1 MB

© Marcus Jaki E-Mail

Bekanntmachung zur Ergänzungssatzung Nr. 1b „Bergstraße“ der Gemeinde Karsdorf

Bekanntmachung zur Ergänzungssatzung Nr. 1b „Bergstraße“ der Gemeinde Karsdorf für den Ortsteil Wennungen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.10.2024 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Ergänzungssatzung Nr. 1b „Bergstraße“ der Gemeinde Karsdorf für den Ortsteil Wennungen beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.

Ziel ist die Einbeziehung des Geltungsbereichs der Satzung in den Innenbereich und damit die Schaffung von Bauplanungsrecht für eine Wohnbebauung auf ca. 2.500 m².

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung (unmaßstäblich) ist durch die Markierung in der Karte ersichtlich.

Die Ergänzungssatzung Nr. 1b „Bergstraße“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen mit Begründung wird gem. § 10 Abs. 3 BauGB auf Dauer während der Dienststunden in der Zeit Montag bis Freitag vom 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Mittwoch 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), Foyer der Bauverwaltung im 2.OG zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Jeder kann über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die Ergänzungssatzung Nr. 1b „Bergstraße“ mit Begründung ist ebenfalls über die Homepage der Verbandsgemeinde Unstruttal unter

https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html sowie über das Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/bauleitplanung_v4/index.html?lang=de einsehbar

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Absatz 1 Satz 1 BauGB Folgendes unbeachtlich wird:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,


wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen.

Weiterhin wird auf die Rechtsfolgen nach § 8 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hingewiesen.

Ist eine Satzung gemäß § 8 Abs. 3 KVG LSA unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dabei sind die verletzte Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, zu bezeichnen.

Mit der Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung Nr. 1b „Bergstraße“ der Gemeinde Karsdorf für den Ortsteil Wennungen gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Karsdorf, den 01.11.2024

 

Olaf Schumann
Bürgermeister

 

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ESWennungen_Satzungsbekanntmachung-2024.09.11.pdf
0.2 MB
Gemeinde Karsdorf ES Wennungen Begründung 2024.07.12.pdf
0.7 MB
Gemeinde Karsdorf ES Wennungen Planzeichung 2024.02.12.pdf
0.6 MB

© Marcus Jaki E-Mail

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Laucha an der Unstrut

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB

Ergänzungssatzung „Burgscheidungen – Siedlungsring“ nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr.3 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Stadt Laucha an der Unstrut hat in seiner Sitzung am 22.08.2024 gemäß § 1 (3) BauGB die Aufstellung Ergänzungssatzung „Burgscheidungen – Siedlungsring“ nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr.3 Baugesetzbuch beschlossen (Beschluss-Nr. GR-Lau-2024/650).

Ziel der Ergänzungssatzung ist es, dass die Flächen innerhalb des Satzungsgebietes dem bauplanungsrechtlichen Innenbereich zugeordnet werden, so dass Vorhaben nicht mehr nach den Vorgaben des § 35 BauGB, sondern nach den Vorschriften des § 34 BauGB beurteilt werden.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1.763 m² und befindet sich im Ortsteil Burgscheidungen nördlich angrenzend an die Straße „Siedlungsring“, der Stadt Laucha an der Unstrut. Vom Geltungsbereich der Ergänzung der Satzung sind die Flurstücke 14/132 (Teilfläche), 31/1, 228, und 229 in der Flur 1 der Gemarkung Burgscheidungen gemäß Darstellung auf den Planzeichnungen (Teil A) betroffen.

Der vom Gemeinderat in der Sitzung am 17.10.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf über die Ergänzungssatzung „Burgscheidungen – Siedlungsring“ nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr.3 Baugesetzbuch der Stadt Laucha an der Unstrut bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung (Teil C) liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit

vom 04.11.2024 bis zum 06.12.2024

in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Foyer Bauverwaltung, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) während folgender Dienstzeiten:

Montag 8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen zur Planung können bis zum 06.12.2024 von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Bauamt, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Satzungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Burgscheidungen – Siedlungsring“ Stadt Laucha an der Unstrut (Stand: 28.09.2024)
  • Begründung zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Burgscheidungen – Siedlungsring“ Stadt Laucha an der Unstrut (Stand: 28.09.2024)


Die Einsichtnahme der Ergänzungssatzung „Burgscheidungen – Siedlungsring“ Stadt Laucha an der Unstrut ist gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde Unstruttal unter:

https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Kaufmann (Tel.-Nr. 034464 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de), wird empfohlen.

Parallel zu dieser Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die der Ergänzungssatzung „Burgscheidungen – Siedlungsring“ Stadt Laucha an der Unstrut unberücksichtigt bleiben.

Stadt Laucha an der Unstrut, den 01.11.2024


Bürgermeister

Symbol Beschreibung Größe
2024-10-17 Bekanntmachung Auslegung TÖB.pdf
0.1 MB
280924 TEIL B_Satzungtext Ergänzungssatzung Burgscheidungen.pdf
0.1 MB
280924_Teil A Planzeichnung Ergänzungssatzung.pdf
0.2 MB
280924_TEIL C_Begründung _Ergänzungssatzung Burgscheidung.pdf
0.4 MB

© Marcus Jaki E-Mail

Information zu Bauarbeiten - Bahnhof Karsdorf

Arbeiten im Bereich des Bahnhofs Karsdorf.

Sehr geehrte Anwohnende,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass es vom 04. Oktober 2024 bis 18. November 2024 in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Bereich Karsdorf zu Lärmbelästigungen und Einschränkungen durch Bauarbeiten kommen wird.

Der Bahnübergang „Str. der Einheit“ wird vom 16.10.24 – 23.10.24 gesperrt.

Der Bahnübergang „Reinsdorfer Straße“ wird vom 07.11.24 – 13.11.24 gesperrt sein.

Örtliche Umleitungen sind ausgeschildert.

Folgende Arbeiten werden ausgeführt
• Arbeiten Weichen, Bahnübergängen, Schienen & Schwellen
• Schleifarbeiten
• Flexarbeiten
• Materialtransporte

Zum Einsatz kommen u. a. Zweiwegebagger, LKW, Schleif- und Flexmaschinen.

Damit der Zugverkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt wird, können diese Arbeiten nur in einer Totalsperrpause für den Bahnbetrieb durchgeführt werden.

Wir setzen alles daran, die von den Bauarbeiten ausgehenden Störungen so gering wie möglich zu halten. Trotzdem lassen sich Beeinträchtigungen und Veränderungen im Bauablauf nicht gänzlich ausschließen. Dafür bitten wir um Entschuldigung.

Für Fragen können Sie sich per E-Mail unter bauprojekte-suedost@deutschebahn.com an uns wenden.

Ihre Deutsche Bahn

Leipzig & Erfurt, September 2024

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Anwohnerinformation Bauarbeiten Karsdorf.pdf
0.3 MB

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Bekanntmachung der Stadt Freyburg (Unstrut)

bekannt.frb.heilung2

Satzung über den Bebauungsplan Nr.11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz nach Heilung des nach § 13b eingeleiteten Bebauungsplanverfahren gem. § 215a Abs.3 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung am 20.08.2024 Folgendes beschlossen:

  • die Aufhebung des Beschlusses GR-Frey-2022/588 vom 06.12.2022 über den Bebauungsplan Nr.11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz als Satzung, bestehend aus Präambel, Planzeichnung, Text und Verfahrensvermerken sowie die Begründung, alles Stand 06.12.2022,
  • den Bebauungsplan Nr.11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Satzung, bestehend aus Präambel, Planzeichnung, Text und Verfahrensvermerken, Begründung und Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen des Ergänzenden Verfahrens gem. § 215a Abs.2 BauGB für Bebauungspläne nach § 13b BauGB zur Heilung des Bebauungsplanes einschließlich der Auswertung der Stellungnahmen und Hinweise im ergänzenden Verfahren, alles Stand 26.07.2024 und
  • die Satzung über den Bebauungsplan Nr.11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz gemäß § 214 Abs. 4 in Verbindung mit § 215a Abs.4BauGB rückwirkend zum 23.12.2022 in Kraft zu setzen.


Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan Nr.11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz der Stadt Freyburg (Unstrut) wurde ursprünglich gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt und am 06.12.2022 vom Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) als Satzung beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 23.12.2022.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 50/39 und Teile des Flurstücks 130 in der Flur 2 der Gemarkung Zscheiplitz. Die Lage des Bebauungsplangebietes ist der Übersicht zu entnehmen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (Az. 4 CN 3/23) § 13b BauGB wegen Verstößen gegen das Europarecht für unanwendbar erklärt. Dies hat zur Folge, dass bestimmte abgeschlossene Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB einer „Reparatur“ (Heilung) oder, wenn nicht möglich, einer anderen wiederholten, neuen Verfahrensführung bedürfen.

Mit Inkrafttreten des § 215a BauGB am 01.01.2024 wurde bezüglich des Umgangs mit nach § 13b BauGB durchgeführten Planverfahren Rechtsklarheit geschaffen und eine befristete „Reparaturvorschrift“ erlassen. Gemäß § 215a Abs.2 BauGB können Bebauungspläne, die im Verfahren nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22.06.2021 oder bis zum Ablauf des 01.12.2023 geltenden Fassung des BauGB aufgestellt wurden, in einem ergänzenden Verfahren eine sogenannte umweltrechtliche Vorprüfung unter Anwendung des § 13a durchführen und in den Fällen, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, den Bebauungsplan gemäß § 214 Abs. 3 BauGB in Kraft setzen.
Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 die formale Einleitung eines ergänzenden Verfahrens nach 215a BauGB beschlossen.
Die Stadt Freyburg (Unstrut) hat anschließend eine umweltrechtliche Vorprüfung (Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 215a BauGB) in Bezug auf den B-Plan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz vorgenommen.
Die Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BauGB ist zur Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umwelt-auswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a Absatz 3 auszugleichen wären.
Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen hat der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) die Vorprüfung des Einzelfalls sowie die Fortführung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB in seiner Sitzung am 20.08.2024 beschlossen.
Der Beschluss wurde am 30.08.2024 ortsüblich bekanntgemacht.

Auf Grundlage der Vorprüfung ergeben sich keine Erkenntnisse, die eine Planänderung einschließlich einer erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich machen. Das Bebauungsplanverfahren wird daher gemäß § 215a BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13a BauGB abgeschlossen.

Der Bebauungsplan Nr.11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz, bestehend aus Präambel, Planzeichnung, Text und Verfahrensvermerken, Begründung und Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen des Ergänzenden Verfahrens gem. § 215a Abs.2 BauGB für Bebauungspläne nach § 13b BauGB zur Heilung des Bebauungsplanes, wird auf Dauer während der Dienststunden in der Zeit Montag bis Freitag vom 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Mittwoch 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), Foyer der Bauverwaltung im 2.OG zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Jedermann kann über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr.11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz ist ebenfalls über die Homepage der Verbandsgemeinde Unstruttal unter htpps://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html sowie über das Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter
https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/Bauleitplanung/index.html?lang=de einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB, eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wurde bei Inkrafttreten der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen.
Bei der Inkraftsetzung der Satzung durch Veröffentlichung im Amtsblatt wurde auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie des § 44 Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Vermögensanteile nach den §§ 39 bis 42 BauGB sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen. Die Fälligkeit des Anspruchs auf Entschädigung kann dadurch herbeigeführt werden, in dem der Entschädigungsberechtigte die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Weiterhin wurde auf die Rechtsfolgen nach § 8 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hingewiesen. Ist eine Satzung gemäß § 8 Absatz 3 KVG LSA unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dabei sind die verletzte Vorschrift und die Tatsache, die den Mangel ergibt, zu bezeichnen.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses tritt die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ gemäß § 13a BauGB rückwirkend zum 23.12.2022 in Kraft

Freyburg (Unstrut), 06.09.2024

Mänicke Bürgermeister

Symbol Beschreibung Größe
BEK-HeilungZscheiplitz Satzungsbeschluss 2024-09-13.pdf
0.3 MB

© Marcus Jaki E-Mail

Bekanntmachung der Stadt Freyburg (Unstrut) - Heilung B-Plan Nr. 11

Lage des Bebauungsplangebietes ©LVermGeo LSA, A1839908.09.14

Fortführung des Verfahrens zur Heilung des Bebauungsplanes Nr.11
Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz gem. § 215a Abs.3 BauGB im
beschleunigten Verfahren bei entsprechender Anwendung des § 13a BauGB

Der Bebauungsplan Nr.11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz der Stadt Freyburg (Unstrut) wurde gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt und am 06.12.2022 vom Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) als Satzung beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 23.12.2022.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (Az. 4 CN 3/23) § 13b BauGB wegen Verstößen gegen das Europarecht für unanwendbar erklärt. Dies hat zur Folge, dass bestimmte abgeschlossene Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB einer „Reparatur“ (Heilung) oder, wenn nicht möglich, einer anderen wiederholten, neuen Verfahrensführung bedürfen.

Mit Inkrafttreten des § 215a BauGB am 01.01.2024 wurde bezüglich des Umgangs mit nach § 13b BauGB durchgeführten Planverfahren Rechtsklarheit geschaffen und eine „Reparaturvorschrift“ erlassen. Gemäß § 215a Abs.2 BauGB können Bebauungspläne, die im Verfahren nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22.06.2021 oder bis zum Ablauf des 01.12.2023 geltenden Fassung des BauGB aufgestellt wurden, in einem ergänzenden Verfahren eine sogenannte umweltrechtliche Vorprüfung unter Anwendung des § 13a durchführen und in den Fällen, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung
erforderlich ist, den Bebauungsplan gemäß § 214 Abs. 3 BauGB in Kraft setzen können.

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 die formale Einleitung eines ergänzenden Verfahrens nach 215a BauGB beschlossen.

Der Stadt Freyburg (Unstrut) hat eine umweltrechtliche Vorprüfung (Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 215a BauGB) in Bezug auf den B-Plan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz vorgenommen. Unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum BauGB genannten Kriterien und der eingegangenen Stellungnahmen kommt die Vorprüfung des Einzelfalls zu folgendem Ergebnis:
Die formalen Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB werden erfüllt.
Der Bebauungsplan bereitet kein Vorhaben vor oder begründet die Zulässigkeit eines Vorhabens, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.
Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter vor.
Gemäß Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises kann bei Umsetzung der festgesetzten Pflanzungen sowie der Belange des Artenschutzes davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen Auswirkungen der Planung auf Naturhaushalt und Landschaft verbleiben. Von der Unteren Landesentwicklungsbehörde, der Unteren Immissionsschutzbehörde, der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde sowie der UVP-Stelle ergaben sich keine Einwände zur Vorprüfung. Auch das Landesamt für Geologie und Bergwesen sowie das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege haben keine Einwendungen vorgebracht. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd verweist auf die im Verfahren zum Bebauungsplan vorgebrachten Hinweise. Es handelt sich um keine beantragte Betriebsfläche in der landwirtschaftlichen Produktion.

Die Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BauGB ist zur Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a Absatz 3 auszugleichen wären.

Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen hat der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) die Vorprüfung des Einzelfalls einschließlich der Auswertung der Stellungnahmen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, in seiner Sitzung am 20.08.2024 beschlossen.

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in dieser Sitzung weiterhin beschlossen, dass das Verfahren zur Heilung des Bebauungsplanes Nr.11 Wohngebiet „An den Gärten“ gem. § 215a Abs.3 BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13a BauGB fortzuführen und abzuschließen. Der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB ist bis zum Ablauf des 31.12.2024 zu fassen.

Dieser Beschluss zur Fortführung des Verfahrens im beschleunigten Verfahren bei entsprechender Anwendung des § 13a BauGB und die genannten maßgeblichen Gründe dafür werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Freyburg (Unstrut), 20.08.2024

Mänicke
Bürgermeister

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2024-08-20 BEK-Heilung AdG_Verfahrensführung13a-2024.07.26.pdf
0.4 MB

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Ergänzungssatzung Nr. 1a der Gemeinde Karsdorf „kleine Naumburg“ für den Ortsteil Karsdorf - Einstellung des Verfahrens

Anlage Ergänzungssatzung 1a Karsdorf 2024
Anlage Ergänzungssatzung 1a Karsdorf, 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2024 beschlossen, auf Grund der vorgenommenen Abwägung das Verfahren zur Ergänzungssatzung Nr. 1a Karsdorf „Kleine Naumburg“ OT Karsdorf zu beenden.


Ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fasste der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf in öffentlicher Sitzung am 13.06.2023. Die Beteiligung zum Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung und Veröffentlichung im Internet vom 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023. 

Mit Schreiben vom 26.06.2023 erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 31.07.2023.


Der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 beschlossen, die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu berücksichtigen, soweit sie nicht zurückgewiesen wurden.
Da nicht alle von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange berechtigt eingeforderten Nachweise erbracht werden konnten, hat der Gemeinderat die Beendigung des Verfahrens beschlossen.

Die Beendigung des Verfahrens wird hiermit bekannt gemacht. 

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Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung B-Plan Nr. 13 - Freyburg (U.)

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 13
„Wohngebiet Kirschhöhe“ der Stadt Freyburg (Unstrut)

Der Stadtrat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in öffentlicher Sitzung am 16.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Wohngebiet Kirschhöhe“ nach § 13a BauGB in der Fassung vom Febr. 2024 mit Begründung gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Gleichzeitig findet die formale Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB statt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 273/10, 272/5, 272/7, 272/6, 272/8, 2747 und 526 der Flur 11 der Gemarkung Freyburg. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Freyburg zwischen dem städtischen Friedhofsgelände und der Straße „Am Kirschweg“. Die Lage in der Ortschaft ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt. 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollumfängliche Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung mit Anlagen werden in der Zeit vom

06. Mai 2024 bis einschließlich 07. Juni 2024

in das Internet eingestellt und können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Unstruttal eingesehen werden:

https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Entwurfsunterlagen während des gesamten Veröffentlichungszeitraumes im Bauamt der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Montag 9.00 - 12.00 Uhr   und   13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr   und   13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr   und   13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr   und   13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Während der Veröffentlichungszeit können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (bauamt@verbgem-unstruttal.de) und / oder mündlich zur Niederschrift zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Freyburg (Unstrut), den 16.04.2024

 

Udo Mänicke
(Bürgermeister)

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B-Plan Kirschhöhe_Bekanntmachung_Auslegung TÖB_final.pdf
0.1 MB
Freyburg_BP13_Begründung_Anlagen_1bis5.pdf
2 MB
Freyburg_BP13_Begründung_Febr_2024.pdf
0.5 MB
Freyburg_BP13_Textfestsetzungen_Febr_2024.pdf
0.1 MB
Freyburg_BP13a_Nr13_Planzeichnung_Entwurf_Febr_2024.pdf
0.4 MB
Geltungsbereich_19032024.pdf
0.2 MB
Lage in der Ortschaft.pdf
0.2 MB

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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Karsdorf

Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“ der Gemeinde Karsdorf

hier:    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“ der Gemeinde Karsdorf beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.

Wesentliches Ziel der Planung
ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage auf dem abgedeckten Deponiekörper der Deponie „Kalksteintagebau 1 Karsdorf“ der USUM GmbH, innerhalb der Gemarkungen Karsdorf und Steigra.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Halle (REPHalle), wirksamer Flächennutzungsplan der Gemeinde Karsdorf, Offenlandbiotopkartierung und der Vorentwurf des Umweltberichtes mit Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Karsdorf zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Einholen der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Fachbehörden.

 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“ der Gemeinde Karsdorf, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzbeitrag, werden gemäß § 3 (1) BauGB zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum

vom 04.03.2024 bis 10.04.2024

auf der Internetseite sowie während der Dienstzeiten im Bauamt der Verbandsgemeinde Unstruttal öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden.

...zum Weiterlesen PDF (Anlage) herunterladen.

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Bekanntmachung Amtsblatt USUM.pdf
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Karsdorf 2023-12-18.pdf
3 MB
Begründung_Teil1_Karsdorf.pdf
1.7 MB
Begründung_Teil 2_UB_SPKarsdorf.pdf
2.3 MB

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Bekanntmachung ABS - Ehrauberge

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2023-12_01 Bekanntmachung 1Ä_Erg ABS Ehrauberge_Satzungsbeschluss - BA.pdf
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23-12_01 Bekanntmachung TEIL B_Satzungtext 1Ä_Erg ABS Ehrauberge - BA.pdf
0.1 MB
2023-12-01 Geltungsbereich mit Bebauungstiefen.pdf
0.6 MB

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Bekanntmachung B-Plan Nr. 10 - Karsdorf

Amtliche Bekanntmachung
Gemeinde Karsdorf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10
„Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“ beschlossen (Beschluss-Nr.GR Kars-2023/207). Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 umfasst Teilflächen der Flurstücke-Nr. 4/2, 175 und 42/1 der Flur 7 Gemarkung Karsdorf mit einer Gesamtfläche von ca. 74.900 m² gemäß nachfolgender Abbildung.

Die Firma WQ Deutschland GmbH plant, auf dem Deponiekörper der Deponie „Kalksteintagebau Karsdorf 1“ der USUM Abfallentsorgungs- und Recyclinggesellschaft mbH in Steigra/Karsdorf eine PV-Freiflächenanlage mit einer Anlagenleistung von ca. 20 MWp errichten zu lassen. Das Deponiegelände ist laut Definition EEG 2023 als sogenannte Konversionsfläche zu bewerten.

Die vorgesehene Anlagenfläche von ca. 23 ha erstreckt sich auf Flächen der Gemarkungen Steigra und Karsdorf. Es ist geplant, die Planverfahren der Bebauungspläne für den Anlagenteil in der Gemarkung Steigra durch die Gemeinde Steigra und für den Anlagenteil in der Gemeinde Karsdorf durch die Gemeinde Karsdorf möglichst parallel durchzuführen, um das Gesamtvorhaben umsetzen zu können.

Der Vorhabenträger wird sich im Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB mit der Gemeinde zur Kostenübernahme für alle Kosten in Verbindung mit dem Planverfahren und der Umsetzung der PV-Anlage verpflichten.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Er ist auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Unstruttal unter: https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html einsehbar.

Karsdorf, den 27.10.2023

 

O. Schumann
Bürgermeister

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Bekanntmachung_BP10 Aufstellungsbeschluss.pdf
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Förderung - Mobile Videokonferenzsysteme

EFRE Mobile Videokonferenzsysteme

Die Verbandsgemeinde Unstruttal hat die Anschaffung von 4 Smartboards für die Ausstattung mit mobilen Videokonferenzsystemen zur Unterstützung der Durchführung von Distanz-, Fern- und Hybridunterricht (Hardware, Software und Lizenzen) mit Hilfe von EFRE Fördermitteln umgesetzt.

Die hierfür vorausgesetzte Infrastruktur (Breitbandanschluss, strukturierte Verkabelung, W-Lan) wird im Rahmen des Förderprogramms Digitalpakt geschaffen.

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EFRE Plakat - mobile Videokonferenzsysteme.pdf
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Bekanntmachung Auslegung 1b - Wennungen

Ergänzungssatzung Nr. 1b Karsdorf „Bergstraße“ OT Wennungen
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst zwei Teilgeltungsbereiche mit einer Gesamtfläche von ca. 4.300 m². Die Flächen befinden sich am Nordwestlichen Ortsrand von Wennungen und umfassen folgende Flurstücke:

Geltungsbereich 1 Gemarkung Karsdorf, Flur 1; Teile des Flurstückes 269
Geltungsbereich 2 Gemarkung Karsdorf, Flur 1; Teile der Flurstücke 267 und 269.

Der vom Gemeinderat in der Sitzung am 13.06.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf über die Ergänzungsatzung Nr. 1b Karsdorf „Bergstraße“ OT Karsdorf gemäß § 34 Abs. 4 BauGB, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung, liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom:

10.07.2023 bis zum 11.08.2023

während folgender Dienststunden:

Montag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: von 09.00 - 12.00 Uhr

In der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Vorzimmer der Bauverwaltung (2. OG) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen zur Planung können im o.g. Zeitraum von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Die Einsichtnahme in den Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 1b Karsdorf „Bergstraße“ OT Wennungen ist gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde Unstruttal unter: www.verbgem-unstruttal.de und über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/ möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Kaufmann (Tel.-Nr. 034464 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung Nr. 1b Karsdorf „Bergstraße“ OT Wennungen gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Geltungsbereich ist in der angefügten Anlage als Abbildungen dargestellt.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
• Planzeichnung Entwurf Ergänzungssatzung Nr. 1b Karsdorf “Bergstraße” OT
Wennungen (Stand: )
• Begründung Entwurf Ergänzungssatzung Nr. 1b Karsdorf “Bergstraße” OT
Wennungen (Stand: )

Parallel zu dieser Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Karsdorf, den 30.06.2023

O. Schumann
Bürgermeister

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Bekanntmachung Auslegung 1b - Wennungen.pdf
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Bekanntmachung Auslegung 1a -Kardorf

Ergänzungssatzung Nr. 1a Karsdorf „Kleine Naumburg“ OT Karsdorf
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst eine Fläche von ca. 3.580 m². Die Fläche befindet sich am östlichen Ortsrand des Ortsteils Karsdorf und umfassen folgende Flurstücke: Gemarkung Karsdorf, Flur 4; Teile der Flurstücke 40/11; 30/4; 30/6; 30/8 und 234/26.

Der vom Gemeinderat in der Sitzung am 13.06.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf über die Ergänzungsatzung Nr. 1a Karsdorf „Kleine Naumburg“ OT Karsdorf gemäß § 34 Abs. 4 BauGB, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung, liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom

10.07.2023 bis zum 11.08.2023

während folgender Dienststunden:


Montag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: von 09.00 - 12.00 Uhr

in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Vorzimmer der Bauverwaltung (2. OG) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen zur Planung können im o.g. Zeitraum von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Die Einsichtnahme in den Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 1a Karsdorf „Kleine Naumburg“ OT Karsdorf ist gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde Unstruttal unter: www.verbgem-unstruttal.de und über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/ möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Kaufmann (Tel.-Nr. 034464 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung Nr. 1a Karsdorf „Kleine Naumburg“ OT Karsdorf gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Geltungsbereich ist in der anhängigen PDF als Abbildungen dargestellt.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
• Planzeichnung Entwurf Ergänzungssatzung Nr. 1a Karsdorf “Kleine Naumburg” OT Karsdorf (Stand: )
• Begründung Entwurf Ergänzungssatzung Nr. 1a Karsdorf “Kleine Naumburg” OT Karsdorf (Stand: )
Parallel zu dieser Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Karsdorf, den 30.06.2023

O. Schumann
Bürgermeister

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Laucha - Lau I

1. Änderung Bebauungsplan Lau I Gewerbegebiet „Rechts der Golzener Straße“ Bekanntmachung der Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplanes gem. § 10 Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Laucha an der Unstrut hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 die
1. Änderung des Bebauungsplanes Lau I Gewerbegebiet „Rechts der Golzener Straße“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A mit textlichen Festsetzungen Teil B gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.

Das Änderungsverfahren wurde nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung geführt.

Mit Verfügung vom 27.04.2023 Aktenzeichen 51100102-01504-2022 wurde der Bebauungsplan vom Bauordnungsamt des Burgenlandkreises genehmigt.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Lau I Gewerbegebiet „ Rechs der Golzener Straße“, bestehend aus Planzeichnung Teil A mit textlichen Festsetzungen Teil B sowie die Begründung, können von jedermann im Bauamt der Verbandsgemeinde Unstruttal, 06632 Freyburg, Markt 1, Zimmer 206 (2.OG) während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.

Gleichzeitig kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes Lau I Gewerbegebiet „Rechts der Golzener Straße“ mit der Begründung im Internet unter https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bauleitplanung.html eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan schriftlich gegenüber der Stadt Laucha an der Unstrut geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.


Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen die Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Lau I Gewerbegebiet „Rechts der Golzener Straße“ tritt mit dem Tag dieser Bekanntmachung am 02.06.2023 in Kraft.

Laucha an der Unstrut

Michael Bilstein
Bürgermeister

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Bekanntmachung der Gemeinde Karsdorf - Aufstellungsbeschlüsse

Aufstellungsbeschluss Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
Nr. 1a für Karsdorf

Aufstellungsbeschluss Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
Nr. 1b für Wennungen

Aufstellungsbeschluss Klarstellungssatzung
Nr. 1c für Wetzendorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.04.2023 die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungsatzung Nr. 1a für Karsdorf, die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungsatzung Nr. 1b für Wennungen und die Aufstellung der Klarstellungssatzung Nr. 1c für Wetzendorf gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB beschlossen. Die Klarstellung (Abgrenzung von Innen- und Außenbereich) soll für alle Ortslagen der Ortsteile Karsdorf, Wennungen und Wetzendorf erfolgen.

Neben der Klarstellung sollen folgende Geltungsbereiche nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den Innenbereich einbezogen werden:

Ortsteil Karsdorf
Geltungsbereich 1 - Ergänzungssatzung mit einer Fläche von ca. 3580 m²
Gemarkung Karsdorf, Flur 4, Teile der Flurstücke 40/11; 30/4; 30/6; 30/8; 234/26

Der Geltungsbereich liegt im Südosten des Ortsteils Karsdorf und rundet die den Ortsteil ab.

Ortsteil Wennungen
Geltungsbereich 1 - Ergänzungssatzung mit einer Fläche von ca. 2500 m²
Gemarkung Karsdorf, Flur 1, Teile des Flurstückes 269

Ortsteil Wennungen
Geltungsbereich 2 - Ergänzungssatzung mit einer Fläche von ca. 1800 m²
Gemarkung Karsdorf, Flur 1, Teile der Flurstücke 267 und 269 

Die Geltungsbereiche in Wennungen liegen beide im Norden der Ortslage Wennungen und Grenzen an die Bergstraße. Mit beiden Flächen sollen eine Abrundung und Auffüllung von einseitig bebauten Straßenzügen erfolgen. Es können hier ca. 7 - 8 Grundstücke zur Bebauung entstehen. Die prägende Bebauung ist entlang der Straße und durch die gegenüberliegenden Grundstücke gegeben.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Er ist auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Unstruttal unter https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html einsehbar.

Gesetzliche Grundlage:
§ 34 (4) Baugesetzbuch (BauGB) In der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils neusten Fassung.

Karsdorf, den 28.04.2023

Olaf Schumann
Bürgermeister

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2023-04-14 Bekanntmachungen Klarstellungs und Ergänzungssatzung).pdf
0.5 MB

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Amtliche Bekanntmachung Stadt Freyburg (Unstrut) Öffentliche Auslegung - „Obere und Untere Ehrauberge“

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Änderung und Ergänzung der Außenbereichsatzung für den Bereich „Obere und Untere Ehrauberge“

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung am 11.04.2023 gemäß  §  1  (3)  BauGB  die  Aufstellung  zur 1. Änderung und Ergänzung der Außenbereichssatzung für den Bereich “Obere und Untere Ehrauberge” beschlossen (Beschluss-Nr. GR Frey-2023/614).

Das ursprüngliche Plangebiet „Obere und Untere Ehrauberge“ umfasst ca. 70.438 m². Der Geltungsbereich umfasst den Bereich der „Oberen Ehrauberge“ mit einem westlichen und östlichen Teil von ca. 35.241m² sowie den Bereich der „Unteren Ehrauberge“ von ca. 35.197m².

Der Geltungsbereich der Ergänzung der Außenbereichsatzung umfasst eine Gesamtfläche von ca. 19.230 m² und befindet sich im Bereich der „Oberen Ehrauberge“ westlich angrenzend sowie im Bereich der „Unteren Ehrauberge“ östlich angrenzend, der Stadt Freyburg. Vom Geltungsbereich der Ergänzung der Satzung sind die Flurstücke 182/1; 182/2; 185/2;185/3; 185/4; 187/2; 187/3; 189/1; 303; 302; 225/5/, 225/6 und 225/8, in der Flur 7 der Gemarkung Freyburg gemäß Darstellung auf den Planzeichnungen betroffen. Somit umfasst das Plangebiet insgesamt ca. 89.668 m².

Der vom Gemeinderat in der Sitzung am 11.04.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf über die 1. Änderung und Ergänzung der Außenbereichssatzung "Obere und Untere Ehrauberge“ der Stadt Freyburg (Unstrut) gemäß § 35 Abs. 6 BauGB bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung (Teil C) liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit

vom 02.05.2023 bis zum 02.06.2023

in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Bauamt, Zimmer 206, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) während folgender Dienstzeiten:

Montag          8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag       8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch        8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag  8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag           8.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen zur Planung können bis zum 02.06.2023 von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Bauamt, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Satzungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung zum Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung der Außenbereichsatzung “Obere und Untere Ehrauberge” Freyburg (Unstrut) (Stand: 01.03.2023)
  • Begründung zum Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung der Außenbereichsatzung “Obere und Untere Ehrauberge” Freyburg (Unstrut) (Stand: 01.03.2023)


Die Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung der Außenbereichsatzung “Obere und Untere Ehrauberge” Freyburg (Unstrut) ist

gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde Unstruttal unter:

https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Kaufmann (Tel.-Nr. 034464 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de), wird empfohlen.

Parallel zu dieser Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung und Ergänzung der Außenbereichsatzung “Obere und Untere Ehrauberge” der Freyburg (Unstrut) unberücksichtigt bleiben.

Freyburg, den 28.04.2023


Mänicke
Bürgermeister

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2023-03-13_TEIL A Planze ABS Ehrauberge 1.Ä.pdf
1.8 MB
2023-03-30_TEIL B_Satzungtext 1Ä_Ehrauberge.pdf
0.1 MB
2023-03-31_TEIL C_Begründung 1Ä_Erg ABS Ehrauberge.pdf
0.6 MB
23-04-11_1Ä_Erg Ehrauberge_Bekanntm. Auslegung TÖB.pdf
0.1 MB

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Amtliche Bekanntmachung Stadt Freyburg (Unstrut) - „Obere und Untere Ehrauberge”

Amtliche Bekanntmachung Stadt Freyburg (Unstrut)
1.   Änderung und Ergänzung der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich „Obere und Untere Ehrauberge“

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung am 11.04.2023 gemäß  §  1  (3)  BauGB  die  Aufstellung  zur 1. Änderung und Ergänzung der Außenbereichssatzung für den Bereich “Obere und Untere Ehrauberge” beschlossen (Beschluss-Nr. GR Frey-2023/613). Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Das ursprüngliche Plangebiet „Obere und Untere Ehrauberge“ umfasst ca. 70.438 m². Der Geltungsbereich umfasst den Bereich der „Oberen Ehrauberge“ mit einem westlichen und östlichen Teil von ca. 35.241m² sowie den Bereich der „Unteren Ehrauberge“ von ca. 35.197m².

Der Geltungsbereich der Ergänzung der Außenbereichsatzung umfasst eine Gesamtfläche von ca. 19.230 m² und befindet sich im Bereich der „Oberen Ehrauberge“ westlich angrenzend sowie im Bereich der „Unteren Ehrauberge“ östlich angrenzend, der Stadt Freyburg. Vom Geltungsbereich der Ergänzung der Satzung sind die Flurstücke 182/1; 182/2; 185/2; 185/3; 185/4; 187/2; 187/3; 189/1; 303; 302; 225/5/, 225/6 und 225/8, in der Flur 7 der Gemarkung Freyburg gemäß Darstellung auf den Planzeichnungen (siehe Abbildung 1) betroffen. Somit umfasst das Plangebiet insgesamt ca. 89.668 m².

Das ursprüngliche Gebiet „Ehrauberge“ mit vereinzelter Bebauung wurde zwischen 1950 und 1990 zunehmend für eine Wohnbebauung in Anspruch genommen. Heute ist das Gebiet zum größten Teil bebaut und bildet dadurch eine Siedlung im Außenbereich. Deshalb wurde für dieses Gebiet eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Absatz 6 BauGB von aufgestellt. Die Satzung wurde am 22.10.1998 rechtskräftigt.

Mit der 1. Änderung und Ergänzung der Außenbereichsatzung für den „Oberen und Unteren Ehrauberge“ werden inhaltliche und redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Mit der 1. Änderung der Außenbereichsatzung soll eine abschließende Ergänzung des bereits vorhandenen Satzungsgebiet erfolgen, um eine behutsame Nachverdichtung durch Ergänzung, Umnutzung, Erweiterung von Bestandsgebäuden oder Neubau auf den jeweiligen Grundstücken zu ermöglichen. Die vorhandene Wohnbebauung wird mit der Planung in der bestehenden Nutzung gesichert.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Er ist auch auf der Internetseite der Stadt Freyburg (Unstrut) unter: https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html einsehbar.

Freyburg (Unstrut), den 28.04.2023

Udo Mänicke
Bürgermeister

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23-04-11_1Ä_Erg Ehrauberge_Bekanntm. Aufstellungsbeschluss.pdf
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Amtliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Freyburg (Unstrut) "Wochenendhausgebiet Herrenberge"

Amtliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Freyburg (Unstrut) über die Veränderungssperre der Stadt Freyburg (Unstrut) gemäß § 14 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 Sondergebiet „Wochenendhausgebiet Herrenberge“

Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.04.2023 gemäß § 16 (1) BauGB die Veränderungssperre im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Stadt Freyburg (Unstrut) Sondergebiet "Wochenendhausgebiet Herrenberge“ als Satzung beschlossen.

Die Fläche liegt oberhalb der Freyburger Ehrauberge auf einer Hangfläche.

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst folgende Grundstücke:

(siehe Abb.) mit den Flurstücken:
163/1 teilweise; 165/2; 165/4 teilweise; 165/5; 167/1 teilweise; 167/2 teilweise; 168/1 teilweise 168/2; 169/1; 169/3; 169/4 teilweise; 171/1 teilweise; 171/2; 171/4; 171/5; 171/6; 172/1 teilweise 172/3; 172/4; 172/5; 173/4; 173/5; 174/1; 174/2; 174/3; 174/4; 176/2; 176/3; 176/4; 176/5; 176/7; 176/9; 176/10 176/11; 176/12; 176/13; 176/14; 176/15; 176/16; 177/1; 177/2; 178/1; 178/2; 179/2;179/3;179/4; 179/6; 179/7; 180/1; 180/2; 180/3; 180/4; 180/5; 180/6; 229/1; 249/1 teilweise; 255/1; 255/2; 256/2; 256/3; 256/4; 256/5; 258; 259/3; 259/4; 259/6; 259/7; 259/8; 259/9; 267 teilweise; 268 teilweise 272; 273 teilweise; 269; 281 teilweise; 290 teilweise; 291 - 299; 300 teilweise und 402/241, Flur 7 Gemarkung Freyburg.


Veränderungssperre der Stadt Freyburg (Unstrut) 

gemäß § 14 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 Sondergebiet „Wochenendhausgebiet Herrenberge“ 

Präambel
Aufgrund der nachfolgend aufgeführten Rechtsgrundlagen hat der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) am 11.04.2023 die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 14 Sondergebiet „Wochenendhausgebiet Herrenberge“ gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 

§ 1 Zu sichernde Planung
Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat am 11.04.2023 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete und in der Anlage abgebildete Gebiet den Bebauungsplan Nr. 14 Sondergebiet „Wohngebiet Herrenberge“ aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird diese Veränderungssperre erlassen.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich dieser Veränderungssperre ergibt sich aus dem in der Anlage auf der Grundlage der Liegenschaftskarte beigefügten Lageplan mit Datum vom 31.01.2023, M 1:2000 (siehe Anlage), der einen wesentlichen Bestandteil dieser Satzung darstellt.

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst folgende Grundstücke:

(siehe Abb.) mit den Flurstücken:
163/1 teilweise; 165/2; 165/4 teilweise; 165/5; 167/1 teilweise; 167/2 teilweise; 168/1 teilweise 168/2; 169/1; 169/3; 169/4 teilweise; 171/1 teilweise; 171/2; 171/4; 171/5; 171/6; 172/1 teilweise 172/3; 172/4; 172/5; 173/4; 173/5; 174/1; 174/2; 174/3; 174/4; 176/2; 176/3; 176/4; 176/5; 176/7; 176/9; 176/10 176/11; 176/12; 176/13; 176/14; 176/15; 176/16; 177/1; 177/2; 178/1; 178/2; 179/2;179/3;179/4; 179/6; 179/7; 180/1; 180/2; 180/3; 180/4; 180/5; 180/6; 229/1; 249/1 teilweise; 255/1; 255/2; 256/2; 256/3; 256/4; 256/5; 258; 259/3; 259/4; 259/6; 259/7; 259/8; 259/9; 267 teilweise; 268 teilweise 272; 273 teilweise; 269; 281 teilweise; 290 teilweise; 291 - 299; 300 teilweise und 402/241, Flur 7 Gemarkung Freyburg.

§ 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre
(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen

1. Vorhaben im Sinn des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden.

2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs-, oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 

(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, können von Absatz 1 Ausnahmen zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde.

(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre tritt nach § 16 Abs. 2 BauGB am Tag ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Unstruttal in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag nach der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.

Die Stadt Freyburg (Unstrut) kann durch einen erneuten Satzungsbeschluss die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr verlängern.

§ 5 Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt
Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach § 8 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre schriftlich gegenüber der Stadt Freyburg (Unstrut) über die Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1; 06632 Freyburg (Unstrut) unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht wenn die Vorschriften über die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 und des § 18 Abs. 3 über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Freyburg (Unstrut)

Udo Mänicke
Bürgermeister

Die Satzung kann mit Rechtskraft Jedermann gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 2. Halbsatz BauGB in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 2 BauGB die Veränderungssperre mit dem Planteil für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 14 der Stadt Freyburg (Unstrut) Sondergebiet "Wochenendhausgebiet Herrenberge“  einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Die Unterlagen können in der Bauverwaltung der Stadt Freyburg, Markt1, 06632 Freyburg (Unstrut), während der folgenden Sprechzeiten

während folgender Dienststunden:

Mo.:    von 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

Di.:      von 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Mi.:      von 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

Do.:     von 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Fr.:      von 09.00 - 12.00 Uhr

bzw. im Internet unter https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html

eingesehen werden.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 14 der Stadt Freyburg (Unstrut) Sondergebiet "Wochenendhausgebiet Herrenberge“ in Kraft.

Freyburg (Unstrut), den 28.04.2023


Bürgermeister

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2023-03-30 Frey Nr.14 Herrenberge Bekanntmachung Veränderungssperre.pdf
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Amtliche Bekanntmachung Stadt Freyburg (Unstrut) - Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung am 11.04.2023 gemäß § 1 (3) BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14 der Stadt Freyburg (Unstrut) Sondergebiet "Wochenendhausgebiet Herrenberge“ beschlossen. Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: (siehe Anlage) mit den Flurstücken:
163/1 teilweise; 165/2; 165/4 teilweise; 165/5; 167/1 teilweise; 167/2 teilweise; 168/1 teilweise 168/2; 169/1; 169/3; 169/4 teilweise; 171/1 teilweise; 171/2; 171/4; 171/5; 171/6; 172/1 teilweise 172/3; 172/4; 172/5; 173/4; 173/5; 174/1; 174/2; 174/3; 174/4; 176/2; 176/3; 176/4; 176/5; 176/7; 176/9; 176/10 176/11; 176/12; 176/13; 176/14; 176/15; 176/16; 177/1; 177/2; 178/1; 178/2; 179/2;179/3;179/4; 179/6; 179/7; 180/1; 180/2; 180/3; 180/4; 180/5; 180/6; 229/1; 249/1 teilweise; 255/1; 255/2; 256/2; 256/3; 256/4; 256/5; 258; 259/3; 259/4; 259/6; 259/7; 259/8; 259/9; 267 teilweise; 268 teilweise 272; 273 teilweise; 269; 281 teilweise; 290 teilweise; 291 - 299; 300 teilweise und 402/241, Flur 7 Gemarkung Freyburg.

Die Fläche liegt oberhalb der Freyburger Ehrauberge auf einer Hangfläche.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch einen Wirtschaftsweg
  • im Süden durch einen Wirtschaftsweg
  • im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Weinanbauflächen)


Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende städtebaulichen Ziele definiert:

Mit dem B-Plan soll eine städtebauliche Ordnung der bestehenden Nutzungsstrukturen (Wochenendhausgebiet) sowie die Unterbindung der unkontrollierten Entwicklung von dauerhaften Wohnnutzungen im Wochenendhausgebiet geregelt werden.
Dabei soll im B-Planverfahren auch geprüft werden, inwieweit eine gebiets- und umweltverträgliche Nachverdichtung mit Wochenendhäusern im Gebiet möglich ist.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Er ist auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Unstruttal unter: https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html einsehbar.

Freyburg (Unstrut), den 28.04.2023


Bürgermeister

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Amtliche Bekanntmachung Stadt Freyburg (Unstrut) - Bebauungsplan Nr. 11 - Inkrafttreten

Amtliche Bekanntmachung

über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ OT Zscheiplitz“ nach § 13b

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg an der Unstrut hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 gemäß § 13 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.11.2017 (BGBl. I. S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I. S. 1726) den Bebauungsplan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ OT Zscheiplitz bestehend aus der Planzeichnung Teil A mit textlichen Festsetzungen Teil B gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet liegt im Osten des Ortsteils Zscheiplitz.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 50/30 und Teile des Flurstückes 185/52 in der Flur 2 der Gemarkung Zscheiplitz (siehe Abbildung) mit einer Größe von ca. 0,5 ha.

Der Bebauungsplan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ OT Zscheiplitz bestehend aus Planzeichnung Teil A mit textlichen Festsetzungen Teil B, sowie die Begründung können  gemäß § 10 Abs. 3 BauGB vom Tage dieser Veröffentlichung von Jedermann bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, 06632 Freyburg, Markt 1, Vorzimmer der Bauverwaltung (2.OG) während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.

Soweit in den Unterlagen auf weitere Bestimmungen - Gesetze, Verordnungen, Richtlinien,
DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o.ä. - Bezug genommen wird, so werden diese zu
jedermanns Einsicht bei der vorgenannten auslegenden Stelle bereitgehalten.

Gleichzeitig wird der Bebauungsplan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ OT Zscheiplitz mit der Begründung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB im Internet unter https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bauleitplanung.html zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften
I. Gemäß § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

II. Gemäß § 44 Absatz 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

III. Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden
1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Freyburg (Unstrut)
unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Der Bebauungsplan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ OT Zscheiplitz tritt mit dem Tag dieser Bekanntmachung am 23.12.2022 in Kraft.


Udo Mänicke
Bürgermeister

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Amtliche Bekanntmachung - Laucha an der Unstrut

Laucha an der Unstrut

1. Änderung Bebauungsplan LAU I Gewerbegebiet „Rechts der Golzener Straße“

nach § 13 BauGB (vereinfachten Verfahren)

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Laucha an der Unstrut hat in seiner Sitzung 21.07.2022 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes LAU I Gewerbegebiet „Rechts der Golzener Straße“ in der Fassung 28. Juni 2022, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 (2) BauGB bestimmt (Beschluss Nr. GR Lau-2022/547).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4a BauGB wird abgesehen.

Die Änderung umfasst die Ergänzung einer textlichen Festsetzung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und die zeichnerischen Festsetzungen sind von der Änderung nicht berührt.

Die Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und nach § 3 Abs. 2 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans LAU I Gewerbegebiet „Rechts der Golzener Straße“ der Stadt Laucha an der Unstrut bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

12.09.2022 bis 14.10.2022

während folgender Dienststunden:

Montag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: von 09.00 - 12.00 Uhr

bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Vorzimmer der Bauverwaltung (2. OG) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen zur Planung können im o.g. Zeitraum von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Die Einsichtnahme in den Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes LAU I Gewerbegebiet „Rechts der Golzener Straße“ ist gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde Unstruttal unter: www.verbgem-unstruttal.de möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Kaufmann (Tel.-Nr. 034464 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes LAU I Gewerbegebiet „Rechts der Golzener Straße“ gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Laucha an der Unstrut, den 02.09.2022

 

Michael Bilstein
Bürgermeister

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Begründung_2022-06-28.pdf
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Planzeichnung_Änd_Lau I.pdf
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Amtliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet „Einzelhandel Am Kirschweg

Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet „Einzelhandel Am Kirschweg“
Bekanntmachung der Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplanes gem. § 10 Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung am 08.03.2022 den Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet „Einzelhandel Am Kirschweg“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A mit textlichen Festsetzungen Teil B gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung mit dem Umweltbericht wurden gebilligt.

Mit Verfügung vom 21.07.2022 Aktenzeichen: 51100102-00264-2022 wurde der Bebauungsplan von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet „Einzelhandel Am Kirschweg“ bestehend aus Planzeichnung Teil A mit textlichen Festsetzungen Teil B, sowie die Begründung mit dem Umweltbericht und der Zusammenfassenden Erklärung können von Jedermann bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, 06632 Freyburg (Unstrut), Markt 1, Zimmer 206 während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.

Gleichzeitig kann der Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet „Einzelhandel Am Kirschweg“ mit Begründung, Umweltbericht und Zusammenfassender Erklärung im Internet unter https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bauleitplanung.html eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan schriftlich gegenüber der Stadt Laucha an der Unstrut geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.


Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen die Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.

Der Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet „Einzelhandel Am Kirschweg“ tritt mit dem Tag dieser Bekanntmachung am 02.09.2022 in Kraft.


Udo Mänicke
Bürgermeister

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2022-08-03 BPFrey_EdekaZusammenfassende Erklärung.pdf
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Amtliche Bekanntmachung Stadt Freyburg (Unstrut) - Bebauungsplan Nr. 11

Amtliche Bekanntmachung
Stadt Freyburg (Unstrut)
Bebauungsplan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten Zscheiplitz“
nach § 13 b BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung 05.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ Zscheiplitz in der Fassung vom 07.06.2022, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 (2) BauGB bestimmt (Beschluss Nr. GR Frey-2022/575).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4a BauGB wird abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 50/39 und Teile des Flurstückes 130 in der Flur 2 der Gemarkung Zscheiplitz. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand von Zscheiplitz. Die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligten Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ Zscheiplitz bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

08.08.2022 bis 09.09.2022

während folgender Dienststunden:

Montag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: von 09.00 - 12.00 Uhr

in bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Vorzimmer der Bauverwaltung (2. OG) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen zur Planung können im o.g. Zeitraum von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Die Einsichtnahme in den Planentwurf der des Bebauungsplanes Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ Zscheiplitz ist gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde Unstruttal unter: www.verbgem-unstruttal.de möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Kaufmann (Tel.-Nr. 034464 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ Zscheiplitz gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Freyburg (Unstrut), den 29.07.2022

 

Udo Mänicke
Bürgermeister

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Begründung21.07.2022.pdf
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BP11Freyburg_OTZscheiplitz_Auslegung_§3_2BauGB.pdf
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Amtliche Bekanntmachung Stadt Freyburg (Unstrut)

Amtliche Bekanntmachung Stadt Freyburg (Unstrut)

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Bebauungsplan Nr. 11 „An den Gärten“ Zscheiplitz,
gemäß § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung am 08.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „An den Gärten“ Zscheiplitz beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 50/39 und Teile des Flurstückes 130 in der Flur 2 der Gemarkung Zscheiplitz (siehe Abbildung) mit einer Größe von ca. 0,5 ha.

Das Plangebiet liegt im Osten des Ortsteils Zscheiplitz.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

-          im Süden durch Grünflächen und sich daran anschließende Wohnbebauung

-          im  Westen durch die Straße „An den Gärten“ und Wohnbebauung

-          im Norden durch die Kreis- und Weinstraße 

-          im Osten durch Grünflächen der Ortsbebauung von Zscheiplitz bzw. im Nordosten durch Ortsbebauung

Die Grenzen des Geltungsbereiches verlaufen entlang von Grundstücksgrenzen. Lediglich im Osten wurde ein Teil der Straße „An den Gärten“ mit in den Geltungsbereich aufgenommen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll gemäß § 13b und 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen.

Die städtebauliche Zielstellung besteht in der Entwicklung eines Wohngebietes für den Eigenbedarf des Ortsteils Zscheiplitz. Das Verfahren wird gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt.

Gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben. Die Veröffentlichung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Amtsblatt und im Internet auf der Seite der Stadt Freyburg (Unstrut).  

Gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das Verfahren ist zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglich-keitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.

Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. (siehe Artikelbild bzw. Anlage)

Vervielfältigungsgenehmigung: 2021, A18-38908-2009-14

Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Freyburg (Unstrut), den 06.05.2022

Udo Mänicke
Bürgermeister

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Amtl_Bktmg_Aufstellung2022_VerbGem.pdf
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Förderung der Anschaffung und Inbetriebnahme von CO²-Ampeln

Förderung der Anschaffung und Inbetriebnahme von CO²-Ampeln

Die Ausstattung unserer 11 Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 105 CO²-Ampeln in den Betreuungsräumen wird mit Hilfe der Zuwendung des Landes Sachsen-Anhalts zur Förderung der Anschaffung und Inbetrienbahme von CO²-Ampeln in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen umgesetzt.
Weitere Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie unter https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landesjugendamt/kinder-und-jugend/foerderungen/co2-Ampel/.

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öffentlicher Hinweis CO2 Ampeln.pdf
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Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet Einzelhandel Am Kirschweg

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung 19.10.2021 den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet Einzelhandel Am Kirschweg beschlossen und die Begründung sowie den Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 (2) BauGB bestimmt (Beschluss Nr. GR Frey-2021/532).

Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt sein kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12 Sondergebiet Einzelhandel Am Kirschweg bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen (Teil B)  einschließlich der Begründung mit dem integrierten Umweltbericht (Stand 20.09.2021) sowie die nachfolgend genannten umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen:

  • Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung und Erweiterung eines EDE-KA-Marktes in Freyburg (Unstrut), Kirschweg, 22.01.2021, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Niederlassung Dresden, Königsbrücker Str. 31-33, 01099 Dresden.
  • Schallimmissionsprognose “Neubau Einkaufsmarkt in 06632 Freyburg Kirschweg, 06.01.2021, Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen mbH, Lessingstraße 4, 08058 Zwickau
  • Zusatz zur Schallimmissionsprognose Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen mbH, Lessingstraße 4, 08058 Zwickau 21.06.2021
  • die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
  • Eingriffsbilanzierung (Bestandteil der Begründung)

liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.11.2021 bis 22.12.2021

während folgender Dienststunden:

Montag: von 09.00 - 12.00 Uhr und  13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und  13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: von 09.00 - 12.00 Uhr und  13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und  13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: von 09.00 - 12.00 Uhr

in bei der Verbandsgemeinde Unstruttal  Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen zur Planung können im o.g. Zeitraum von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Abgabe

von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Die Einsichtnahme in den Planentwurf der des Bebauungsplanes Nr. 12 Sondergebiet Einzelhandel Am Kirschweg Freyburg (Unstrut) ist gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde Unstruttal unter: www.verbgem-unstruttal.de möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Jasef (Tel.-Nr. 034464 - 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de), wird empfohlen.

Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen vor:

(1)  Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet Einzelhandel Am Kirschweg (Stand 20.09.2021) Bestandteil der Begründung

(2)  Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB (1. LVWA Email 08.04.2021 bzw. 01.04.2021; 2. Burgenlandkreis (BLK) vom 20.04.2021 bzw. 15.09.2021; 3. LAGB 20.04.2021; 4. Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (LDA) vom 26.04.2021; 6. Amt für Landwirtschaft Flurneuordnung und Forsten vom 26.04.2021;)

(3)  Schallimmissionsprognose “Neubau Einkaufsmarkt in 06632 Freyburg Kirschweg, 06.01.2021, Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen mbH, Lessingstraße 4, 08058 Zwickau

(4)  Zusatz zur Schallimmissionsprognose Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen mbH, Lessingstraße 4, 08058 Zwickau 21.06.2021

(5)  Eingriffsbilanzierung (Bestandteil der Begründung)

In den Fachplanungen und Stellungnahmen liegen umweltrelevante Informationen zu den Themenfeldern:

Ø Schutzgut Mensch

  • Immissionen ( 1;3;4 ); ((2) 2. BLK)

Ø  Schutzgut Pflanzen und Tiere

  • Artenschutz und Eingriffsregelung ((2) 2. BLK)
  • Umweltschadensgesetz du Artenschutz ((2)1.LVWA)
  • Eingriffsbilanz (5)

Ø  Schutzgut Klima und Luft

  • Klimadaten (1)

Ø  Schutzgut Wasser

  • Grundwasser (1); ((2) 3. LAGB)

Ø  Schutzgut Boden

  • Bodeneigenschaften ((1); (2) 2. BLK)
  • Sparsamen Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen ((2) 5. ALFF)

Ø  Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Hinweis auf Denkmalschutzgesetz ((1); (2) 4. LDA

vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet Einzelhandel Am Kirschweg gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Freyburg (Unstrut), den 12.11.2021

Udo Mänicke
Bürgermeister

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1a_Ref-407_2021-04-01.pdf
7.9 KB
1a_Ref-IMSchutz_2021-04-08.pdf
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2_BLK_20.04.2021.pdf
3.8 MB
2_BLK_UNB15.09.2021.pdf
75 KB
3_LAGB20.04.2021.pdf
97 KB
4_LDA26.04.2021.pdf
63 KB
5_ALFF26.04.2021.pdf
0.1 MB
ANLAGE~1.PDF
9.9 KB
BERICH~1.PDF
2.1 MB
BERICH~2.PDF
0.3 MB
BP12_Begrünung_Auslegex22.10.2021.pdf
2.9 MB
BP12_Planz_TextTeilA_Auslegex20.09.2021.pdf
1.8 MB
Freyburg-Unstrut_Edeka_Auswirkungsanalyse_210122.pdf
2.2 MB

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Förderung der Digitalisierung in den Grundschulen

Förderung der Digitalisierung in den Grundschulen

Die Digitalisierung unserer drei Grundschulen wird mit Hilfe des Digitalpakts umgesetzt.

Der Ausbau von strukturierter Netzwerktechnik, u.a. W-Lan, steht hierbei in allen drei Grundschulen im Vordergrund.

Außerdem sollen in allen drei Grundschulen weitere digitale Tafeln bzw. Smartboards in den Schulen installiert werden.

Weiterhin ist in allen drei Grundschulen die Anschaffung mobiler Endgeräte (Tabletts) geplant.

Die Realisierung der Vorhaben soll bis Ende 2024 erfolgen.

Zusätzliche Informationen zum Digitalpakt finden Sie auf der Seite des Landes Sachsen-Anhalt: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/staedte-schul-und-wohnungsbau-wohnungswesen/digitalpakt-schule/

 

Zu den Internetauftritten der jeweiligen Grundschulen gelangen Sie hier:

http://www.grundschule-nebra.de

http://www.grundschule-laucha.de

http://www.grundschule-freyburg.de



Verbandsgemeinde Unstruttal
Die Verbandsgemeindebürgermeisterin

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poster_digitalpakt_unstruttal_01112021.pdf
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1. Änderung und Berichtigung Teil-Flächennutzungsplan Freyburg (Unstrut)

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Unstruttal hat in seiner Sitzung am 16.06.2021 den Entwurf der 1. Änderung und Berichtigung des Teil-Flächennutzungsplans Freyburg (Unstrut) beschlossen und die Begründung sowie den Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 (2) BauGB bestimmt (Beschluss Nr. VerbGem-2021/318). Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt sein kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Entwurf der 1. Änderung und Berichtigung des Teil-Flächennutzungsplans Freyburg (Unstrut) bestehend aus der Planzeichnung einschließlich der Begründung mit dem integrierten Umweltbericht (Stand 31.05.2021) sowie die nachfolgend genannten umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen:

  • Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung und Erweiterung eines EDEKA-Marktes in Freyburg (Unstrut), Kirschweg, 22.01.2021, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Niederlassung Dresden, Königsbrücker Str. 31-33, 01099 Dresden.
  • die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.08.2021 bis 10.09.2021 während folgender Dienststunden:

Montag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: von 09.00 - 12.00 Uhr

in bei der Verbandsgemeinde Unstruttal Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen zur Planung können im o.g. Zeitraum von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Die Einsichtnahme in den Planentwurf der 1. Änderung und Berichtigung des Teil-Flächennutzungsplans Freyburg (Unstrut) ist gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde Unstruttal unter: www.verbgem-unstruttal.de möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Jasef (Tel.-Nr. 034464 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de), wird empfohlen.

Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen vor:

  1. Umweltbericht zur 1. Änderung und Berichtigung des Teil-Flächennutzungsplans Freyburg (Unstrut) (Stand 31.05.2021) Bestandteil der Begründung)

  2. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB (1. LVWA Email 24.03.2021; 2. RPGH vom 08.04.2021 3. Burgenlandkreis (BLK) vom 16.04.2021; 4. LAGB 12.04.2021;   5. Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (LDA) vom 26.04.2021; 6. Amt für Landwirtschaft Flurneuordnung und Forsten vom 22.04.2021; 7. Unterhaltungsverband „Untere Unstrut“ (UHV) vom 22.03.2021)

In den Fachplanungen und Stellungnahmen liegen umweltrelevante Informationen zu den Themenfeldern:

Ø  Schutzgut Mensch

o   Vorrang- und Vorbehaltsgebiete (2) 2. RPGH

o   Immissionen (1 + 2) 3. BLK

Ø  Schutzgut Pflanzen und Tiere

o   Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (1) ((2)1.LVWA; 2. RPGH; 3.BLK)

o   Artenschutz und Eingriffsregelung ((2) 3. BLK)

o   Umweltschadensgesetz ((2)1.LVWA)

o   Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ((2) 6. ALFF)

Ø  Schutzgut Klima und Luft

o   Klimadaten (1)

Ø  Schutzgut Wasser

o   Grundwasser (1); ((2) 4. LAGB; 7. UHV)

Ø  Schutzgut Boden

o   Bodeneigenschaften ((1); (2) 4. LAGB)

o   Sparsamen Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen ((2) 6. ALFF)

Ø  Schutzgut Kultur- und Sachgüter

o   Hinweis auf archäologisches Kulturdenkmal ((1); (2) 5. LDA

vor.


Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung und Berichtigung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Freyburg (Unstrut), den 29.07.2021

Jana Schumann
Verbandsgemeindebürgermeisterin

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1.Änd. TFNP_Freyburg_Begründung.05.2021.pdf
1.5 MB
1.ÄndTFNP_Planzeichnung_Auslegungsexemplar.pdf
5.3 MB
1_LVWA_REF Naturschutz.pdf
8.3 KB
2_RPGH08.04.2021.pdf
0.1 MB
3_BLK20210416.pdf
4.8 MB
4_LAGB_12.04.2021.pdf
0.2 MB
5_LDA26.04,2021FNP.pdf
63 KB
6_ALFF.pdf
0.1 MB
7_UHV.pdf
13 KB
Freyburg-Unstrut_Edeka_Auswirkungsanalyse_210122.pdf
2.2 MB

© Marcus Jaki E-Mail

Amtliche Bekanntmachung Gemeinde Karsdorf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „Neubau Lebensmittelmarkt"

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. März 2019 folgende Auslegungsbeschluss gefasst:

1. Aufgrund des Antrages der Leo & Schwarz Immobiliengesellschaft mbH, Rosa-Luxemburg-Str. 27, 04103 Leipzig stellt die Gemeinde den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9, Neubau Lebensmittelmarkt, auf. Der Geltungsbereich umfasst Teile des Flurstückes 224/66 in der Gemarkung Wetzendorf Flur 4 mit einer Fläche von ca. 1 ha. Das Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Marken-Discountmarktes mit einer max. Verkaufsfläche von 800 m2 zur weiteren Gewährleistung der Versorgung der Bevölkerung der Gemeinde Karsdorf. Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen wird durch den Investor das Ingenieurbüro Boy und Partner aus Naumburg beauftragt.

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Öffentlichen Auslegung durchgeführt.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit vom:

05.07.2021 bis 06.08.2021

eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 „Neubau Lebensmittelmarkt“ der Gemeinde Karsdorf mit Lageplänen, Textlichen Festsetzungen und Begründung in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Bauamt, Zimmer 206, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)

während folgender Zeiten:

Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung des Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; es wird ihr in dieser Zeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Stellungnahmen zur Planung können bis zum 06.08.2021 von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Gemeinde Karsdorf über die Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  •  Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „Neubau Lebensmittelmarkt“  Planteil A
  •  Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „Neubau Lebensmittelmarkt“ Textliche Festsetzungen Teil B
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „Neubau Lebensmittelmarkt“  Planteil C Vorhaben und Erschließung
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „Neubau Lebensmittelmarkt“  Begründung


Die Einsichtnahme in den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 „Neubau Lebensmittelmarkt“ der Gemeinde Karsdorf ist gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Gemeinde Karsdorf unter: https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter, Herrn Jasef (Tel.-Nr. 034464 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de) wird empfohlen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Neubau Lebensmittelmarkt" unberücksichtigt bleiben.

Karsdorf, den 25.06.2021

 

Schumann
Bürgermeister

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Frühzeitige Beteiligung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9.docx
18 KB
Begründung06_2021.pdf
0.4 MB
VEP_VorentwurfTeilA06_2021.pdf
0.7 MB
VEP_VorentwurfTeilC06_2021.pdf
0.6 MB
Text Teil B06_2021.pdf
0.1 MB

© Marcus Jaki E-Mail

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet und Solaranlagen am Bahnhof“ in Reinsdorf

Der Gemeindetrat der Stadt Nebra (Unstrut) hat in öffentlicher Sitzung am 22.04.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet und Solaranlagen am Bahnhof“ nach § 13a BauGB mit Begründung gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen.

Von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Teilflurstück 57/37 der Flur 6 der Gemarkung Reinsdorf. Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Ortslage Reinsdorf zwischen der Straße „Bahnhofsweg“ (Landesstraße L 213) und der Bahntrasse mit dem eigentlichen Bahnhofsgelände. Die Lage in der Ortschaft ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet und Solaranlagen am Bahnhof“ (Stand März 2021) wird mit Begründung und Anlagen in der Zeit

vom 07.06.2021 bis einschließlich 09.07.2021

Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Da auf Grund der derzeitigen Situation die Verwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen ist, weisen wir darauf hin, dass interessierte Bürger die Unterlagen nach vorheriger Anmeldung, per Telefon 034464/3000 oder per E-Mail (bauamt@verbgem-unstruttal.de) einsehen können. Die Planunterlagen in Papierform sind in einem separaten Raum der Bauverwaltung über den gesamten Zeitraum der Auslegung zugänglich. Fragen, Hinweise und Anregungen zu den Planunterlagen können im Zeitraum der öffentlichen Auslegung telefonisch gestellt bzw. schriftlich per E-Mail an folgende Kontaktadressen gesandt werden:

- Tel.: 034464/3000
- E-Mail (bauamt@verbgem-unstruttal.de)

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Unstruttal für die Stadt Nebra (Unstrut) eingesehen werden:

www.verbgem-unstruttal.de > Aktuelles > Bekanntmachungen

Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (bauamt@verbgem-unstruttal.de) und/ oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Nebra (Unstrut), den 28.04.2021


Antje Scheschinski
Bürgermeisterin

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Anlage_Geltungsbereich.pdf
0.2 MB
Nebra_Anlage_LageOrtschaft.pdf
1.2 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Anlage_1_Einzelfallprüfung.pdf
0.3 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Anlage_2_Prüfschema.pdf
0.8 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Begründung_Entwurf.pdf
0.8 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Planzeichnung_Entwurf.pdf
0.3 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Textfestsetzung_Entwurf.pdf
0.2 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Anlage_3_Hochwassergefahrenkart.pdf
1.5 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Anlage_4_Artenschutz.pdf
0.7 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Anlage_5_Altlasten.pdf
0.8 MB

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Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut)

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Unstruttal hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 gemäß § 1 (3) BauGB den Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) für 5 Teilflächen gefasst.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) mit Begründung und Umweltbericht liegt mit Stand 24/25.02.2021 vor.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit vom:

12.04.2021 bis 12.05.2021

eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) mit Begründung; einschließlich vorläufigen Umweltberichts in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Bauamt, Zimmer 206, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)

während folgender Dienstzeiten:

Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

In diesem Zeitraum kann jedermann Einsicht nehmen.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 034464/30055 gebeten.

Anmerkung (Stand 03.2021): Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist die Einsichtnahme unter Einhaltung des Mindestabstands und entsprechend der weiteren aktuellen gesetzlichen Festlegungen möglich.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele der Planung und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Es wird der Öffentlichkeit in dieser Zeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Stellungnahmen zur Planung können bis zum 12.05.2021 von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, 06632 Freyburg (Unstrut), Markt 1, vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift: bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung Vorentwurf der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) (Stand: 25.02.2021)
  • Begründung zur 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) (Stand: 24.02.2021)
  • Vorläufiger    Umweltbericht          als       Bestandteil    der      Begründung der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) (Stand: 24.02.2021)
  • Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung und Erweiterung eines EDEKA-Marktes in Freyburg (Unstrut), Kirschweg, 22.01.2021, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Niederlassung Dresden, Königsbrücker Str. 31-33, 01099 Dresden.

Die Einsichtnahme in den Vorentwurf der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) ist gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde Unstruttal unter: https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Jasef (Tel.-Nr. 034464 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de), wird empfohlen.

Parallel zu dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) unberücksichtigt bleiben.


Freyburg (Unstrut), den 01.04.2021

Jana Schumann
Verbandsgemeindebürgermeisterin

Symbol Beschreibung Größe
Begründung mit Umweltbericht_Ex.fruez.BeteiligFebr2021.pdf
1.6 MB
Freyburg-Unstrut_Edeka_Auswirkungsanalyse_210122.pdf
2.2 MB
PlanzEx.fruez.BeteiligFebr2021.pdf
6.3 MB

© Marcus Jaki E-Mail

Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Freyburg (Unstrut) Sondergebiet “Einzelhandel Am Kirschweg”

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung am 17.11.2020 gemäß § 1 (3) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Freyburg (Unstrut) Sondergebiet “Einzelhandel Am Kirschweg” beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im Norden der Stadt Freyburg (Unstrut) südlich der B 180 mit einer Größe von ca. 7940 m². Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4 „Freyburg Nord (rechtskräftig 20.06.2000) mit den Flurstücken 406/263; 263/1; 264/1; 264/5; 265/3; 535 sowie Teile der Flurstücke 263/3; und 267/6 in der Flur 11, der Gemarkung Freyburg (Unstrut).

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Der Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Freyburg (Unstrut) Sondergebiet “Einzelhandel Am Kirschweg” mit Begründung und Umweltbericht liegen mit Stand 09.03.2021 vor.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit vom:

12.04.2021 bis 12.05.2021

eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 12 der Stadt Freyburg (Unstrut) Sondergebiet “Einzelhandel Am Kirschweg” mit Begründung; einschließlich vorläufigen Umweltberichts in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Bauamt, Zimmer 206, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)

während folgender Zeiten:

Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 034464/30055 gebeten.

Anmerkung (Stand 03.2021): Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist die Einsichtnahme unter Einhaltung des Mindestabstands und entsprechend der weiteren aktuellen gesetzlichen Festlegungen möglich.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung des Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; es wird ihr in dieser Zeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Stellungnahmen zur Planung können bis zum 12.05.2021 von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Stadt Freyburg (Unstrut), Markt 1, vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 Sondergebiet “Einzelhandel Am Kirschweg” (Stand: 09.03.2021)
  • Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 12 Sondergebiet “Einzelhandel Am Kirschweg” (Stand: 09.03.2021)
  • Vorläufiger    Umweltbericht          als       Bestandteil    der      Begründung des Bebauungsplanes Nr. 12 Sondergebiet Einzelhandel Am Kirschweg” (Stand: 09.03.2021)
  • Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung und Erweiterung eines EDEKA-Marktes in Freyburg (Unstut), Kirschweg, 22.01.2021, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Niederlassung Dresden, Königsbrücker Str. 31-33, 01099 Dresden.
  • Schallimmissionsprognose “Neubau Einkaufsmarkt in 06632 Freyburg Kirschweg, 06.0.2021, Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen mbH, Lessingtraße 4, 08058 Zwickau

Die Einsichtnahme in den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 “Sondergebiet Einzelhandel Am Kirschweg” ist gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im angegebenen

Zeitraum auch über das Internet-Portal der Stadt Freyburg (Unstrut) unter: https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter, Herrn Jasef (Tel.-Nr. 034464 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de) wird empfohlen.

Parallel zu dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet “Einzelhandel Am Kirschweg” unberücksichtigt bleiben.


Freyburg, den 01.04.2021

Mänicke
Bürgermeister

Symbol Beschreibung Größe
Bericht_GAF_2021_001_Markt_Kirschweg_Freyburg_Schallimmissionsprognose.pdf
2.1 MB
BP12_Begrünung09.03.2021.pdf
2 MB
BP12_Planz_TextTeilA09.03.2021.pdf
2.2 MB
Freyburg-Unstrut_Edeka_Auswirkungsanalyse_210122.pdf
2.2 MB
BP12_Begrünung09.03.2021.pdf
2 MB
BP12_Planz_TextTeilA09.03.2021.pdf
1.8 MB

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Außenbereichssatzung für den Bereich „Ententeich“ gemäß § 35 Abs. 6 BauGB

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 gemäß § 1 (3) BauGB die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich “Ententeich” beschlossen (Beschluss-Nr. 2020/471).

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,1 ha² mit den Flurstücken 66/9; 66/10; 66/11; 66/12; 66/14; 66/15; 66/17; 66/21; 66/22; 66/25; 76/1; 76/2; 76/3; 76/4; 251; 252; 253; 254; 256; 258; 259; 261; 267; 268; 272 sowie Teilen der Flurstücke 66/3; 66/7; 66/18; 66/24; 248; 249; 250; 257; 260; 273 in der Flur 3 der Gemarkung Freyburg (Unstrut).

Der vom Gemeinderat in der Sitzung am 09.03.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf über die Außenbereichssatzung "Ententeich“ der Stadt Freyburg (Unstrut) gemäß § 35 Abs. 6 BauGB bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit

vom 12.04.2021 bis zum 12.05.2021

in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Bauamt, Zimmer 206, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) während folgender Dienstzeiten:

Montag 8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 034464/30055 gebeten.

Anmerkung (Stand 03.2021): Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist die Einsichtnahme unter Einhaltung des Mindestabstands und entsprechend der weiteren aktuellen gesetzlichen Festlegungen möglich.

Stellungnahmen zur Planung können bis zum 12.05.2021 von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Bauamt, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Satzungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung Entwurf Außenbereichsatzung “Ententeich” Freyburg (Unstrut) (Stand: 24.02.2021)
  • Begründung Entwurf Außenbereichssatzung “Ententeich” (Stand: 24.02.2021)

Die  Einsichtnahme  in  den  Entwurf der Außenbereichssatzung „Ententeich“  Freyburg (Unstrut) ist gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde Unstruttal unter: https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Jasef (Tel.-Nr. 034464 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de), wird empfohlen.

Parallel zu dieser Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung „Ententeich“ der Freyburg (Unstrut) unberücksichtigt bleiben.


Freyburg, den 01.04.2021

Mänicke
Bürgermeister

Symbol Beschreibung Größe
2021-02Begründung_Außenbereichssatzung.pdf
1 MB
2021-02Planzeichnung_Außenbereichssatzung.pdf
2.7 MB

© Marcus Jaki E-Mail

Wahlbekanntmachungen

Besondere Hinweise zur Durchführung der Landratswahl während der Corona-Pandemie

Aufgrund der aktuell vorherrschenden pandemischen Lage wurden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Burgenlandkreises Infektionsschutzmaßnahmen zum Schutz von Wahlhelfenden und Wählerinnen und Wählern festgelegt. Es sind die Hygienevorschriften entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu beachten.
Haben Sie grippeähnliche Symptome wie Fieber, Husten oder Kopfschmerzen? Hatten Sie Kontakt zu Corona-Erkrankten oder haben Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten? Sofern dies zutrifft, nutzen Sie rechtzeitig die Briefwahl!
Der Zugang zum Wahlraum ist nur unter Einhaltung des festgelegten Mindestabstandes von 1,5 Metern zulässig.
Im gesamten Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.
In den Wahlkabinen werden keine Schreibstifte ausgelegt. Bringen Sie zur Stimmabgabe Ihren eigenen Schreibstift mit.

Freyburg (Unstrut), den 18.03.2021

Jana Schumann
Verbandsgemeindebürgermeisterin

© Marcus Jaki E-Mail

Gemeinde Freyburg (Unstrut) OT Pödelist - DGH Pödelist - Errichtung von Sanitäranlagen

Gemeinde Freyburg (Unstrut) OT Pödelist - DGH Pödelist - Errichtung von Sanitäranlagen

Das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) dient dem Erhalt des Dorfgemeinschaftslebens und des Gemeinschaftsgefühls. Um das Objekt noch umfangreicher für Vereine und Dorfveranstaltungen nutzen zu können, sollen im DGH neue Sanitäranlagen errichtet werden, welche dann direkt vom Saal erreichbar sind. In diesem Zusammenhang soll auch der damit notwendige Anschluss an das neue Entwässerungssystem des Dorfnetzes erfolgen. Für die Verwirklichung der Maßnahme werden die entsprechenden Baugewerke losweise öffentlich ausgeschrieben. Dazu gehören:



Los 1: Tiefbauarbeiten (Wasser und Abwasser)

Los 2: Rohbau- und Stahlbauarbeiten

Los 3: Holzbau-, Tischler- und Trockenbauarbeiten

Los 4: Fliesenlegerarbeiten

Los 5: Malerarbeiten

Los 6: Elektroinstallationsarbeiten

Los 7: Sanitärinstallationsarbeiten


Die Kostenberechnung liegt bei ca. 100 T€.

Dafür gibt es eine LEADER-Förderung über das ALFF Süd Weißenfels in Höhe von 75 v. H. Die Förderung zielt im Rahmen der Verbesserung der Agrarstruktur darauf ab, die Entwicklung ländlich geprägter Orte zu unterstützen. Hierbei investieren die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und das Land Sachsen-Anhalt in die ländlichen Gebiete.

Die Bauarbeiten sollen von Mitte März bis Ende Juni 2021 durchgeführt werden.

Witzleben
Bauverwaltung Unstruttal

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LAG SUT - Projektdatenbogen zur Bewerbung um LEADER-Fördermittel 2021

LEADER Aufruf zur Projektbewerbung 2021

Aufruf der Lokalen Aktionsgruppe Naturpark Saale-Unstrut-Triasland vom 01.02.-31.03.2021 zur Bewerbung um LEADER-Fördermittel in der Förderphase 2014-2020 (in Verlängerung).

Es können sich Projekte bewerben, die mindestens ein Handlungsfeld der lokalen Entwicklungsstrategie umsetzen:

Handlungsfeld 1:
Thematische und räumliche Vernetzung der Saale-Unstrut-Triaslandschaft als touristische Kultur- und Naturlandschaft.

Handlungsfeld 2:
Entwicklung und Belebung von Kommunen unter der Beachtung des demographischen Wandels.

Handlungsfeld 3:
Arbeit in der Region - Wertschöpfung in Gewerbe, Handwerk, Landwirtschaft, Tourismus und
Dienstleistungen.

und in einer der folgenden Richtlinien in geltender Fassung förderfähig sind.

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21_02_01 Aufruf SUT.pdf
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21_02_01 Projektbewerbungsbogen SUT.pdf
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© Marcus Jaki E-Mail

Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich “Ententeich” - Aufstellungsbeschluss

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Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss.pdf
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Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Freyburg (Unstrut) "Sondergebiet Einzelhandel Am Kirschweg” - Aufstellungsbeschluss

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Amtl_Bktmg_Aufstellung_SOEdeka.pdf
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1. Änderung Teil-Flächennutzungsplan Freyburg (Unstrut) - Aufstellungsbeschluss

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Amtl_Bktmg_Aufstellung_FNP.pdf
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