Hinweise zur Veröffentlichung von Geburtstagen im Amtsblatt
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
seit dem 1. November 2015 gilt in Deutschland das neue Bundesmeldegesetz.
Mit der Änderung der Zuständigkeiten wurden durch das Bundesmeldegesetz die 16 Ländergesetze der Bundesländer abgelöst und vereinheitlicht.
Allerdings hat diese Gesetzesänderung auch Auswirkungen auf unsere Bekanntgabe von Geburtstagen im Amtsblatt. Seit November 2015 dürfen nur noch Geburtstagsjubiläen ab dem 70. Geburtstag und danach nur noch zu runden Jubiläen wie 75., 80., 85., 90., 95. und 100. veröffentlicht werden.
Um unseren Lesern des Amtsblattes weiterhin einen umfangreichen Geburtstagsservice zu bieten, bitten wir alle künftigen Geburtstagsjubilare, die keinen runden Geburtstag haben, denen in unserem Amtsblatt gratuliert werden soll uns ihren Geburtstag mitzuteilen. Dies muss jedes Jahr neu erfolgen. Bitte nutzen Sie dafür den unten stehenden Vordruck. Dieser Vordruck kann per Post, Fax oder per E - Mail gesendet werden.
Bitte senden Sie uns rechtzeitig die Einverständniserklärung zu, mindestens vier Wochen vor Ihrem Geburtstag.
Anschrift:
Verbandsgemeinde Unstruttal
Amtsblatt
Markt 1
06632 Freyburg ( Unstrut )
E- Mail:
s.fuchs@verbgem-unstruttal.de
Fax:
034464 – 30060
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Einverständniserklärung Geb. Amtsblatt.pdf |
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