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Aktuelle Nachrichten zum Thema Corona-Virus vom 07.12.2022

18. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes läuft aus

Die aktuell noch bis einschließlich 07.12.2022 geltende 18. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes läuft aus. Geregelt war hier zuletzt praktisch nur noch die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.
Beim Schutz vor Corona setzt die Landesregierung künftig vor allem auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und auf die bundeseinheitlichen bis zum 07.04.2023 geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Nach diesen sind z. B. Fahrgäste in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs oder Personen in Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen zum Tragen einer Atemschutzmaske verpflichtet.
Beschäftigte in Krankenhäusern oder in der Pflege müssen darüber hinaus mindestens dreimal pro Woche einen Testnachweis vorlegen.
Als Anlage 1 beigefügt ist die diesbezügliche Erklärung der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 06.12.2022 sowie als Anlage 2 die Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 06.12.2022.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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Anschreiben SGSA 07122022.PDF
0.1 MB
Anlage 1 - 07122022.PDF
0.4 MB
Anlage 2 - 07122022.PDF
52 KB

© Marcus Jaki E-Mail

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