Aktuelle Nachrichten zum Thema Corona-Virus vom 11.01.2021
- Erste Corona-Schutz-Verordnung Burgenlandkreis – 1. CoronaSchVO BLK
- Allgemeinverfügung Nr. 26 BLK
- Beschluss MPK und Bundeskanzlerin
Es werden die bislang geltenden Regeln verlängert bis Ende Februar.
Dies betrifft die verfügte Quarantäne nach einem positiven Test, die besonderen Schutzmaßnahmen in den Heimen, die erweiterte Maskenpflicht allgemein und in den Horten.
Neu ist, dass
- die durch die Verordnung angeordnete Quarantäne nach einem positiven Schnelltest sofort beendet ist, wenn eine Überprüfung mit einem regulären (PCR-) Test die Infektion nicht bestätigt (§ 4 Absatz 5 Satz 2); damit vereinfachen wir das „Freitestungsverfahren“, weil keine zusätzliche (manchmal sich lange hinziehende) Entscheidung des Gesundheitsamtes mehr erforderlich wird. Die Ungenauigkeit der Schnelltests nehmen wir aber für die vorläufige Quarantäne in Kauf;
- keine zusätzlichen Maskenpflichten mehr in Weißenfels besteht, sondern nun überall im Kreisgebiet die weitergehenden Maskenpflichten einheitlich sind, weil die Inzidenz in Weißenfels keine Begründung mehr für eine solche Maßnahme hergibt;
- Ausschilderung der Maskenpflicht auf Parkplätzen an Einkaufsmärkten und vor Ladengeschäften (§ 2 Absatz 4 Satz 2).
| Symbol | Beschreibung | Größe |
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| 1. CoronaSchVO BLK.pdf |
0.2 MB | |
| Allgemeinverfügung 26 BLK Aufhebung von Allgemeinverfügungen.pdf |
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| Beschluss MPK und Bundeskanzlerin 05.01.21.pdf |
79 KB |