Information zur Erhebung zur Umlage der Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Mittlere Saale - Weiße Elster“ und „Untere Unstrut“
Die Verbandsgemeinde Unstruttal ist gemäß § 54 Abs. 3 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) gesetzliches Mitglied in den Unterhaltungsverbänden „Untere Unstrut“ und „Mittlere Saale - Weisse Elster“. Auf der Grundlage dieser Pflichtmitgliedschaft hat die Verbandsgemeinde Mitgliedsbeiträge an diese Unterhaltungsverbände nach § 28 Wasserverbandsgesetz (WVG) zu zahlen.
Die Unterhaltungsverbände sind in ganz Sachsen-Anhalt gegründete Wasser - und Bodenverbände. Sie pflegen die Gewässer 2. Ordnung in ihren Verbandsgebieten, damit ein ordnungsgemäßer Zustand sowie die Funktion der Gewässer und ihrer Ufer erhalten wird. Die Gewässerunterhaltung ist eine gesetzlich geregelte Pflichtaufgabe. Sie dient grundsätzlich allen Bürger und Bürgerinnen, da sie Voraussetzung für den Abfluss des Niederschlagswassers in unseren Flüssen und Bächen ist. Der Umfang der Gewässerunterhaltung ist in § 52 Abs. 1 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) geregelt.
Die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises hat der Verbandsgemeinde Unstruttal per „Zwangssatzung“ die Umlage dieser Mitgliedsbeiträge auf die Eigentümer der Grundstücke im jeweiligen Verbandsgebiet auferlegt. Aufgrund der vorgenannten Verpflichtung zur Einnahmebeschaffung wurden erstmals in 2022 Umlagebescheide für das Erhebungsjahr 2018 verschickt. Die Umlage erfolgt jährlich.
Einen Umlagebescheid erhält, wer zum Zeitpunkt der Erhebung Eigentümer des Grundstückes ist. Maßgeblich ist immer die rechtskräftige Eintragung des Eigentümers im Grundbuch.
Sind Flächen verpachtet, hat sich der Grundstückseigentümer selbst mit dem Pächter zu einigen. Schuldner der Umlage bleibt der Eigentümer. Er erhält den Bescheid und hat die Umlage zu zahlen.
Sind Flächen bereits verkauf, ist immer die rechtskräftige Eintragung des Eigentümers im Grundbuch ausschlaggebend. Dieser ist beim zuständigen Grundbuchamt hinterlegt und kann auch nur auf Antrag des Eigentümers beim Grundbuchamt geändert werden. Eine Eigentumsübertragungsvormerkung im Grundbuch ersetzt diese nicht. Den Bescheid erhält, wer im Erhebungszeitraum als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten macht die Verbandsgemeinde von der Möglichkeit Gebrauch, Kleinbeträge unter 5,00 € je Umlageschuldner nicht zu erheben.
Nähere Informationen zu den Unterhaltungsverbänden und deren Arbeit erhalten Sie auf den entsprechenden Internetseiten. Die komplette Satzung der Verbandsgemeinde Unstruttal zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Mittlere Saale – Weisse Elster“ und „Untere Unstrut“ kann unter https://www.verbgem-unstruttal.de/de/satzungen.html eingesehen werden.