Hinweisgeberschutz
Veröffentlichung
Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz dient dazu, Benachteiligungen auszuschließen und sogenannten Whistleblowern (Hinweisgebern) Rechtssicherheit zu geben. Somit können Whistleblower vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien geschützt werden.
Als unparteiische Schiedsperson (Ombudsperson) wurde seitens der Verbandsgemeinde Unstruttal Herr Helbig damit beauftragt, die Aufgaben der internen Meldestelle wahrzunehmen. Herr Helbig ist als Ombudsperson unabhängig von der Verwaltungsleitung.
Weitere Informationen zur Funktionsweise einer internen Meldestelle und zu den internen Meldeverfahren finden Sie in den Anlagen.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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VerbGem_Veröffentlichung.pdf |
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VerbGem_Information_Intern.pdf |
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