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Verbandsgemeinde Unstruttal
  • Markt 1
  • 06632 Freyburg (Unstrut)
  • Sachsen-Anhalt

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  • Tel. 034464/30020
  • Fax 034464/30060

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Aktueller Wohnort: Gleina (06632)

Wohnung anmelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.

Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

Hauptwohnung ist:

  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragte Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.

Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten: 

  1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
  2. Einzugsdatum,
  3. Anschrift der Wohnung sowie
  4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.
Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus gegebenenfalls die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.

Verfahrensablauf

Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist grundsätzlich Pflicht.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Meldebehörde der Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde, in die Sie gezogen sind.

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Wohnung bezogen haben, haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt)
  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal 

Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

  • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
  • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bearbeitungsdauer

Keine (der Meldeschein wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

Anträge / Formulare

Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

  • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich durch die Übermittlung der erforderlichen Angaben und unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang anmelden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Unstruttal - Außenstelle Nebra

Öffnungszeiten

Dienstag: 10:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00

Adressen
Anschrift
Besucheradresse Verbandsgemeinde Unstruttal - Außenstelle Nebra
Promenade 13
06642Nebra (Unstrut)
Kontakt
Telefon:
+49 34461 256 76
Fax:
+49 34461 256 81
Web:
https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Kirchstrasse Kirchstrasse
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein
Zuständigkeiten
  • Adressänderung im Personalausweis beantragen
  • Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
  • Änderung des Vornamens beantragen
  • Auskunftssperre im Melderegister beantragen
  • Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
  • Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
  • Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
  • Diebstahl eines Kinderreisepasses melden
  • Diebstahl eines Reisepasses melden
  • Dokumente beglaubigen lassen
  • Fund eines Personalausweises melden
  • Kinderreisepass Status abfragen
  • Nebenwohnung anmelden
  • Personalausweis Status abfragen
  • Personalausweis abholen
  • Personalausweis erstmalig beantragen
  • Reisepass Status abfragen
  • Reisepass abholen
  • Reisepass beantragen
  • Reisepass express beantragen
  • Reisepass für Vielreisende beantragen
  • Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
  • Reisepass wegen Namensänderung beantragen
  • Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
  • Verlust des eigenen Personalausweises melden
  • Vorläufigen Personalausweis beantragen
  • Vorläufigen Reisepass beantragen
  • Wohnsitz abmelden
  • Wohnsitz ummelden
  • Wohnung anmelden
  • Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
  • Zweitpass beantragen
  • elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken

Verbandsgemeinde Unstruttal - Einwohnermeldeamt

Beschreibung

 

 

Öffnungszeiten

Dienstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr

jeden ersten Samstag im Monat von 9:00 - 12:00 Uhr in Freyburg (Unstrut)

Adressen
Anschrift
VERBANDSGEMEINDE UNSTRUTTAL (Postanschrift)
Markt 1
06632Freyburg (Unstrut)
Kontakt
Telefon:
+49 34464 300 33
Fax:
+49 34464 300 60
Web:
https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Kirchstrasse Kirchstrasse
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
  • Adressänderung im Personalausweis beantragen
  • Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
  • Auskunftssperre im Melderegister beantragen
  • Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
  • Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
  • Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
  • Dokumente beglaubigen lassen
  • Hauptwohnsitz anmelden
  • Kinderreisepass Status abfragen
  • Nebenwohnung anmelden
  • Personalausweis abholen
  • Personalausweis erstmalig beantragen
  • Reisepass abholen
  • Reisepass beantragen
  • Reisepass express beantragen
  • Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
  • Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
  • Vorläufigen Personalausweis beantragen
  • Vorläufigen Reisepass beantragen
  • Wohnsitz abmelden
  • Wohnsitz ummelden
  • Wohnung anmelden
  • Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
  • elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken