Kontakt
- Markt 1
- 06632 Freyburg (Unstrut)
- Sachsen-Anhalt
Telefon
- Tel. 034464/30020
- Fax 034464/30060
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Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
Ihr Personalausweis abläuft,
- Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- Sie in Deutschland gemeldet sind und
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.
Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:
- Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
- Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.
Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrisches Passfoto
- falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
- gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr
für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Unstruttal - Außenstelle Nebra
Öffnungszeiten
Dienstag: 10:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Adressen
Promenade 13
06642Nebra (Unstrut)
Kontakt
- Telefon:
- +49 34461 256 76
- Fax:
- +49 34461 256 81
- E-Mail:
- ordnungsamt@verbgem-unstruttal.de
- Web:
- https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein
Zuständigkeiten
- Adressänderung im Personalausweis beantragen
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Änderung des Vornamens beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
- Diebstahl eines Kinderreisepasses melden
- Diebstahl eines Reisepasses melden
- Dokumente beglaubigen lassen
- Fund eines Personalausweises melden
- Kinderreisepass Status abfragen
- Nebenwohnung anmelden
- Personalausweis Status abfragen
- Personalausweis abholen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Reisepass Status abfragen
- Reisepass abholen
- Reisepass beantragen
- Reisepass express beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz ummelden
- Wohnung anmelden
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweitpass beantragen
- elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken