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Verbandsgemeinde Unstruttal
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  • 06632 Freyburg (Unstrut)
  • Sachsen-Anhalt

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Gaststättengewerbe anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, müssen Sie dies der dafür zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen. Je nach Land und Landesverordnung müssen Sie über die Gewerbeanzeige nach § 14 Abs.1 GewO hinaus ergänzende Angaben zu alkoholischen Getränken oder zubereiteten Speisen machen.

Demnach müssen Sie angeben, um welche Betriebsart es sich handelt und ob Sie beabsichtigen, alkoholische Getränke anzubieten.

Verfahrensablauf

  • Den Beginn eines stehenden Gewerbes (hier: Gaststättengewerbe) müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.  
  • Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen.  
  • Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführender Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.  
  • Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten „Gewerbeschein“), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.  
  • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. 
  • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. 

Voraussetzungen

  • Damit Sie die Anzeigepflicht erfüllen, müssen Sie dem Antragsformular alle genannten Unterlagen beifügen.  

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Nachweise sind zu erbringen:

  • Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass) 
  • Ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn Antragsteller nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt 
  • Ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist 
  • Ggf. Eintrag bei der Handwerkskammer: Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten wird für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer benötigt 
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession 
  • Ggf. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister) oder
  • Ggf. Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags/Gründungsvertrages) 

Ergänzende Angaben für die Anzeige im Gaststättengewerbe: 

  • In der Anzeige sind Name, Vorname und Anschrift des Betreibers, Ort und Zeit des Betriebsbeginns, die Art der zum Verkauf vorgesehenen Getränke und Speisen und die Betriebsart anzugeben. Zudem ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, alkoholische Getränke anzubieten. 
  • Sollten alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, sind weitere Unterlagen vorzulegen.  
  • Nachweis über beantragtes Führungszeugnis 
  • Nachweis über beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde 
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 

Welche Fristen muss ich beachten?

Vier Wochen vor Beginn des Betriebes ist dies der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen. 

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: sofort   Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen. 

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Unstruttal - Gewerbe

Beschreibung

 

 

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Dienstag:
09.00 - 12.00 und 13:00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr

Adressen
Anschrift
VERBANDSGEMEINDE UNSTRUTTAL (Postanschrift)
Markt 1
06632Freyburg (Unstrut)
Kontakt
Telefon:
+49 34464 300 36
Fax:
+49 34464 300 60
Web:
https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Kirchstrasse Kirchstrasse
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
  • Eintragung Europäische Genossenschaft (SCE) in das Genossenschaftsregister anmelden
  • Eintragung Juristische Person in Handelsregister beantragen
  • Eintragung Kommanditgesellschaft in Handelsregister beantragen
  • Eintragung Partnerschaftsgesellschaft in Architektenliste
  • Eintragung einer Aktiengesellschaft (AG) in das Handelsregister
  • Eintragung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) in das Handelsregister
  • Eintragung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister
  • Eintragung eines Einzelkaufmann / einer Einzelkauffrau in das Handelsregister
  • Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden
  • Eintragung ins Handelsregister für EWIV beantragen
  • Erlaubnis als Versteigerer beantragen
  • Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
  • Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
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