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Verbandsgemeinde Unstruttal
  • Markt 1
  • 06632 Freyburg (Unstrut)
  • Sachsen-Anhalt

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  • Tel. 034464/30020
  • Fax 034464/30060

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Aktueller Wohnort: Gleina - OT Ebersroda

Vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus besonderem Anlass und nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe im stehenden Gewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies rechtzeitig, schriftlich anzeigen.

Sie müssen in der Anzeige die Dauer und den besonderen Anlass angeben.

Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn

  • die gastronomische Tätigkeit an ein kurzzeitiges,
  • nicht häufig auftretendes, Ereignis anknüpft,
  • das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.

Das sind zum Beispiel:

  • Dorffeste
  • Schützenfeste
  • Sportveranstaltungen
  • Konzerte
  • Märkte

Sie müssen in Ihrer Anzeige auch angeben, welche Speisen Sie anbieten und ob Sie alkoholische Getränke anbieten wollen.

Wenn sich an Ihren Angaben in der Anzeige etwas ändert, müssen Sie dies unverzüglich schriftlich mitteilen.

Sie müssen keine Anzeige einreichen, wenn Sie für den Betrieb des anzuzeigenden Gaststättengewerbes eine Reisegewerbekarte besitzen.

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre Anzeige bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle leitet die Angaben unverzüglich weiter an

  • die zuständige Bauaufsichtsbehörde
  • an die Stelle für die Lebensmittelüberwachung,
  • den Immissionsschutz,
  • den Gesundheitsschutz und
  • den Jugendschutz
  • das Finanzamt
  • die Zollverwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeitkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinde oder kreisfreien Stadt..

Voraussetzungen

Keine.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Anzeige mindestens 2 Wochen vor der Betriebsaufnahme einreichen.

Bearbeitungsdauer

Sind die Angaben und Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Was sollte ich noch wissen?

Wenn sich an Ihren Angaben in der Anzeige etwas ändert, müssen Sie dies sofort schriftlich mitteilen.

Sie müssen eine Gewerbeanzeige nach § 14 der Gewerbeordnung und der Gewerbeanzeigeverordnung vornehmen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Unstruttal - Gewerbe

Beschreibung

 

 

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Dienstag:
09.00 - 12.00 und 13:00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr

Adressen
Anschrift
VERBANDSGEMEINDE UNSTRUTTAL (Postanschrift)
Markt 1
06632Freyburg (Unstrut)
Kontakt
Telefon:
+49 34464 300 36
Fax:
+49 34464 300 60
Web:
https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Kirchstrasse Kirchstrasse
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
  • Eintragung Europäische Genossenschaft (SCE) in das Genossenschaftsregister anmelden
  • Eintragung Juristische Person in Handelsregister beantragen
  • Eintragung Kommanditgesellschaft in Handelsregister beantragen
  • Eintragung einer Aktiengesellschaft (AG) in das Handelsregister
  • Eintragung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) in das Handelsregister
  • Eintragung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister
  • Eintragung eines Einzelkaufmann / einer Einzelkauffrau in das Handelsregister
  • Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden
  • Eintragung ins Handelsregister für EWIV beantragen
  • Erlaubnis als Versteigerer beantragen
  • Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
  • Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
  • Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
  • Gaststättengewerbe Erlaubnis Außengastronomie (Sondernutzung)
  • Gaststättengewerbe Genehmigung Ausnahme von Sperrzeit
  • Gaststättengewerbe Untersagung
  • Gaststättengewerbe anzeigen
  • Gaststättengewerbe Überwachung
  • Gewerbe abmelden
  • Gewerbe anmelden
  • Gewerbe ummelden
  • GmbH anmelden
  • Reisegewerbekarte beantragen
  • Schwarzarbeit anzeigen
  • Spielhallenerlaubnis beantragen
  • Verlängerung Reisegewerbekarte beantragen
  • Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
  • Vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
  • Wanderlager anzeigen
  • Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren