Kontakt
- Markt 1
- 06632 Freyburg (Unstrut)
- Sachsen-Anhalt
Telefon
- Tel. 034464/30020
- Fax 034464/30060
Web
Verlängerung Reisegewerbekarte beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben. Die Ausübung eines Reisegewerbes bedarf der Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Verfahrensablauf
Die nachträgliche Änderung der Befristung Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gewerbebehörde der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, bei der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. - bei juristischen Personen - der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Reisegewerbekarte
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr gemäß Kostenordnung des zuständigen Landes/der zuständigen Behörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.
Bearbeitungsdauer
Ca. 1 Woche
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Unstruttal - Gewerbe
Beschreibung
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Dienstag:
09.00 - 12.00 und 13:00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
Adressen
Markt 1
06632Freyburg (Unstrut)
Kontakt
- Telefon:
- +49 34464 300 36
- Fax:
- +49 34464 300 60
- E-Mail:
- ordnungsamt@verbgem-unstruttal.de
- Web:
- https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Eintragung Europäische Genossenschaft (SCE) in das Genossenschaftsregister anmelden
- Eintragung Juristische Person in Handelsregister beantragen
- Eintragung Kommanditgesellschaft in Handelsregister beantragen
- Eintragung einer Aktiengesellschaft (AG) in das Handelsregister
- Eintragung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) in das Handelsregister
- Eintragung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister
- Eintragung eines Einzelkaufmann / einer Einzelkauffrau in das Handelsregister
- Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden
- Eintragung ins Handelsregister für EWIV beantragen
- Erlaubnis als Versteigerer beantragen
- Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
- Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
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- Gaststättengewerbe Untersagung
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