Kontakt
- Markt 1
- 06632 Freyburg (Unstrut)
- Sachsen-Anhalt
Telefon
- Tel. 034464/30020
- Fax 034464/30060
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Reisegewerbekarte verlängern lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.
Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.
Beispielsweise
- als Schaustellerin oder Schausteller,
- als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
- als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.
Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.
Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Voraussetzungen
Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisegewerbekarte
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen
-
gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;
- bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug
- nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Unstruttal - Gewerbe
Beschreibung
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Dienstag:
09.00 - 12.00 und 13:00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
Adressen
Markt 1
06632Freyburg (Unstrut)
Kontakt
- Telefon:
- +49 34464 300 36
- Fax:
- +49 34464 300 60
- E-Mail:
- ordnungsamt@verbgem-unstruttal.de
- Web:
- https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Eintragung Europäische Genossenschaft (SCE) in das Genossenschaftsregister anmelden
- Eintragung Juristische Person in Handelsregister beantragen
- Eintragung Kommanditgesellschaft in Handelsregister beantragen
- Eintragung Partnerschaftsgesellschaft in Architektenliste
- Eintragung einer Aktiengesellschaft (AG) in das Handelsregister
- Eintragung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) in das Handelsregister
- Eintragung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister
- Eintragung eines Einzelkaufmann / einer Einzelkauffrau in das Handelsregister
- Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden
- Eintragung ins Handelsregister für EWIV beantragen
- Erlaubnis als Versteigerer beantragen
- Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
- Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
- Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
- Gaststättengewerbe Erlaubnis Außengastronomie (Sondernutzung)
- Gaststättengewerbe Genehmigung Ausnahme von Sperrzeit
- Gaststättengewerbe Untersagung
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