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Verbandsgemeinde Unstruttal
  • Markt 1
  • 06632 Freyburg (Unstrut)
  • Sachsen-Anhalt

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  • Tel. 034464/30020
  • Fax 034464/30060

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Aktueller Wohnort: Goseck - OT Markröhlitz

Spielhallenerlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Eine Erlaubnis ist ebenso nötig, wenn Sie ein Unternehmen betreiben und Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten.
Auch wenn Ihr Unternehmen der  Veranstaltung anderer Spiele dient, ist eine Erlaubnis erforderlich. 
Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.
 

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
  • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Voraussetzungen

  • Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
  • Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
  • Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
  • Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
  • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
  • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO))
  • Sozialkonzept und Schulungsnachweise

Welche Gebühren fallen an?

  • 500 EUR bis 1.500 EUR
  • Fristverlängerung der Erlaubnis 250 bis 1.000 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristtyp: Antragsfrist
Dauer: 6 bis 8 Wochen
Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.

Bearbeitungsdauer

6 bis 8 Wochen

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Keine

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Unstruttal - Gewerbe

Beschreibung

 

 

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Dienstag:
09.00 - 12.00 und 13:00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr

Adressen
Anschrift
VERBANDSGEMEINDE UNSTRUTTAL (Postanschrift)
Markt 1
06632Freyburg (Unstrut)
Kontakt
Telefon:
+49 34464 300 36
Fax:
+49 34464 300 60
Web:
https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Kirchstrasse Kirchstrasse
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
  • Eintragung Europäische Genossenschaft (SCE) in das Genossenschaftsregister anmelden
  • Eintragung Juristische Person in Handelsregister beantragen
  • Eintragung Kommanditgesellschaft in Handelsregister beantragen
  • Eintragung einer Aktiengesellschaft (AG) in das Handelsregister
  • Eintragung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) in das Handelsregister
  • Eintragung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister
  • Eintragung eines Einzelkaufmann / einer Einzelkauffrau in das Handelsregister
  • Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden
  • Eintragung ins Handelsregister für EWIV beantragen
  • Erlaubnis als Versteigerer beantragen
  • Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
  • Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
  • Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
  • Gaststättengewerbe Erlaubnis Außengastronomie (Sondernutzung)
  • Gaststättengewerbe Genehmigung Ausnahme von Sperrzeit
  • Gaststättengewerbe Untersagung
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  • Gaststättengewerbe Überwachung
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  • Gewerbe anmelden
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  • Verlängerung Reisegewerbekarte beantragen
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