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Verbandsgemeinde Unstruttal
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  • 06632 Freyburg (Unstrut)
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Gaststättengewerbe Genehmigung Ausnahme von Sperrzeit

Leistungsbeschreibung

Die Sperrzeit ist diejenige Zeit, in welcher der Betrieb für Gäste geschlossen sein muss.

Gemäß § 18 Abs. 2 Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GastG LSA) vom 7.August 2014 ist die Verordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten (SperrzeitVO) vom 21.Oktober 1991, zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 17. Juni 2014, am 31. Dezember 2014 außer Kraft getreten.

Diese wurde durch die Gefahrenabwehrverordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten (Sperrzeit GAVO) vom 16. Dezember 2014, die am 01.01.2015 in Kraft trat, ersetzt. Die Sperrzeit GAVO enthält im Gegensatz zur bisherigen Sperrzeit VO keine Regelung einer allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften.

Gem. § 1 Abs. 1 Ziff. 3 Sperrzeit GAVO beginnt lediglich für die von der Nutzung für den Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften mit umfassten Freiflächen sowie sonstigen Schank- und Speisewirtschaften im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel (sog. Außengastronomien) die Sperrzeit um 1 Uhr und endet um 6 Uhr. Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch Gefahrenabwehrverordnung allgemein verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. Für einzelne Betriebe kann die Sperrzeit bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse befristet und widerruflich verkürzt oder aufgehoben werden, in diesem Fall können zudem Auflagen erteilt werden.

An wen muss ich mich wenden?

  • Sperrzeitverkürzungen im Einzelfall: Gemeinde, in deren Bezirk die Außengastronomie betrieben wird, für die eine Sperrzeitverkürzung beantragt wird,
  • Generelle Sperrzeitverkürzung: Die Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise und das Landesverwaltungsamt entsprechend § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Sperrzeitverkürzung
  • kurze schriftliche Begründung, warum Sie eine Sperrzeitverkürzung beantragen

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der Sperrzeit ist gebührenpflichtig nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

Rechtsbehelf

Gegen eine ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Unstruttal - Gewerbe

Beschreibung

 

 

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Dienstag:
09.00 - 12.00 und 13:00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr

Adressen
Anschrift
VERBANDSGEMEINDE UNSTRUTTAL (Postanschrift)
Markt 1
06632Freyburg (Unstrut)
Kontakt
Telefon:
+49 34464 300 36
Fax:
+49 34464 300 60
Web:
https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Kirchstrasse Kirchstrasse
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
  • Eintragung Europäische Genossenschaft (SCE) in das Genossenschaftsregister anmelden
  • Eintragung Juristische Person in Handelsregister beantragen
  • Eintragung Kommanditgesellschaft in Handelsregister beantragen
  • Eintragung einer Aktiengesellschaft (AG) in das Handelsregister
  • Eintragung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) in das Handelsregister
  • Eintragung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister
  • Eintragung eines Einzelkaufmann / einer Einzelkauffrau in das Handelsregister
  • Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden
  • Eintragung ins Handelsregister für EWIV beantragen
  • Erlaubnis als Versteigerer beantragen
  • Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
  • Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
  • Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
  • Gaststättengewerbe Erlaubnis Außengastronomie (Sondernutzung)
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  • Gaststättengewerbe Untersagung
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