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Verbandsgemeinde Unstruttal
  • Markt 1
  • 06632 Freyburg (Unstrut)
  • Sachsen-Anhalt

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  • Tel. 034464/30020
  • Fax 034464/30060

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Aktueller Wohnort: Nebra (Unstrut) - OT Großwangen

Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Staates ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
 
Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt. Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
 
Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.

Für Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muss eine Befreiung von der Beibringung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg beantragt werden. Der Antrag ist beim Standesamt zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 50,00 EUR
für die Beantragung

Gebühr

Festbetrag von 100,00 EUR
Bei Beachtung von ausländischem Recht

Gebühr

Festbetrag von 10,00 EUR
für die Ausstellung eines zusätzlichen Ehefähigkeitszeugnisses

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Unstruttal - Standesamt

Beschreibung

Die Eheschließung ist auch optional auf Schloss Neuenburg möglich.

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Dienstag:
09.00 - 12.00 und 13:00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Adressen
Anschrift
VERBANDSGEMEINDE UNSTRUTTAL (Postanschrift)
Markt 1
06632Freyburg (Unstrut)
Kontakt
Telefon:
+49 34464 300 34
Fax:
+49 34464 300 60
Web:
https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Kirchstrasse Kirchstrasse
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Änderung des Vornamens beantragen
  • Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
  • Bescheinigung über Eheschließung beantragen
  • Dokumente beglaubigen lassen
  • Ehefähigkeitszeugnis beantragen
  • Eheschließung anmelden
  • Eheurkunde Ausstellung beantragen
  • Geburt anzeigen
  • Geburtsurkunde beantragen
  • Hausgeburt anzeigen
  • Sterbefall anzeigen
  • Sterbeurkunde beantragen
  • Vaterschaftsanerkennung