Kontakt
- Markt 1
- 06632 Freyburg (Unstrut)
- Sachsen-Anhalt
Telefon
- Tel. 034464/30020
- Fax 034464/30060
Web
Hundehaltung ändern wegen Umzug
Leistungsbeschreibung
Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über eine Änderung der Anschrift unterrichten.
Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss dies darüber hinaus unverzüglich schriftlich der zuständigen Behörde mitteilen. Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Gebühr
Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Unstruttal - Steuern
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Dienstag:
09.00 - 12.00 und 13:00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
Adressen
Markt 1
06632Freyburg (Unstrut)
Kontakt
- Telefon:
- +49 34464 300 45
- Fax:
- +49 34464 300 60
- E-Mail:
- finanzen@verbgem-unstruttal.de
- Web:
- https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Gewerbesteuer zahlen
- Grundsteuer zahlen
- Haltung gefährlicher Hunde beantragen
- Hund anmelden
- Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes
- Hundehaltung abmelden
- Hundehaltung ändern wegen Umzug
- Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
- Vergnügungssteuer zahlen
- Zweitwohnungssteuer