Kontakt
- Markt 1
- 06632 Freyburg (Unstrut)
- Sachsen-Anhalt
Telefon
- Tel. 034464/30020
- Fax 034464/30060
Web
Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Leistungsbeschreibung
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
-
An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
Verfahrensablauf
1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.
2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.
3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.
Voraussetzungen
Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
-
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
Welche Gebühren fallen an?
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr
Welche Fristen muss ich beachten?
Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Unstruttal - Einwohnermeldeamt
Beschreibung
Öffnungszeiten
Dienstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat von 9:00 - 12:00 Uhr in Freyburg (Unstrut)
Adressen
Markt 1
06632Freyburg (Unstrut)
Kontakt
- Telefon:
- +49 34464 300 33
- Fax:
- +49 34464 300 60
- E-Mail:
- einwohnermeldeamt@verbgem-unstruttal.de
- Web:
- https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Adressänderung im Personalausweis beantragen
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
- Dokumente beglaubigen lassen
- Hauptwohnsitz anmelden
- Kinderreisepass Status abfragen
- Nebenwohnung anmelden
- Personalausweis abholen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Reisepass abholen
- Reisepass beantragen
- Reisepass express beantragen
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz ummelden
- Wohnung anmelden
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken