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Verbandsgemeinde Unstruttal
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  • 06632 Freyburg (Unstrut)
  • Sachsen-Anhalt

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Reisepass wegen Namensänderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn sich Ihr Nachname geändert hat, enthält Ihr bisheriger Reisepass eine unzutreffende Angabe. Somit ist er automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie unverzüglich ein neues Dokument beantragen.

Namensänderungen kommen beispielsweise vor bei:

  • Heirat und Scheidung
  • Eintragung einer Lebenspartnerschaft und deren Auflösung

Sie sind verpflichtet, den ungültigen Reisepass unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. In der Regel wird er dort eingezogen.

Den Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann zunächst durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre  Gebühren.

Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.  
  • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Ihr Name hat sich geändert.
  • Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument mit dem neuen Namen, zum Beispiel einen Personalausweis.

Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:

  • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
  • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
  • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen

Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • alter Reisepass oder ein sonstiger Nachweis, dass Sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind
  • ein aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
  • bei
    • Heirat: Eheurkunde
    • Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
    • Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
    • Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
  • optional, aber empfohlen: Personenstandsurkunde, zum Beispiel Ehe oder Geburtsurkunde. Mit dieser können eventuelle Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Vor- und Familiennamen,  sofort geklärt werden. Dies kann auch relevant sein,
    • wenn sich Ihre Angaben seit der letzten Ausstellung geändert haben oder
    • bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug in die Stadt oder Gemeinde.

Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall vorab auf den Internetseiten der Stadt oder Gemeinde beziehungsweise telefonisch, welche Unterlagen Sie benötigen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.

Rechtsbehelf

  • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Unstruttal - Außenstelle Nebra

Öffnungszeiten

Dienstag: 10:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00

Adressen
Anschrift
Besucheradresse Verbandsgemeinde Unstruttal - Außenstelle Nebra
Promenade 13
06642Nebra (Unstrut)
Kontakt
Telefon:
+49 34461 256 76
Fax:
+49 34461 256 81
Web:
https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Kirchstrasse Kirchstrasse
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein
Zuständigkeiten
  • Adressänderung im Personalausweis beantragen
  • Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
  • Änderung des Vornamens beantragen
  • Auskunftssperre im Melderegister beantragen
  • Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
  • Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
  • Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
  • Diebstahl eines Kinderreisepasses melden
  • Diebstahl eines Reisepasses melden
  • Dokumente beglaubigen lassen
  • Express-Reisepass beantragen
  • Fund eines Personalausweises melden
  • Kinderreisepass Status abfragen
  • Nebenwohnung anmelden
  • Personalausweis Status abfragen
  • Personalausweis abholen
  • Personalausweis erstmalig beantragen
  • Reisepass Status abfragen
  • Reisepass abholen
  • Reisepass beantragen
  • Reisepass für Vielreisende beantragen
  • Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
  • Reisepass wegen Namensänderung beantragen
  • Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
  • Verlust des eigenen Personalausweises melden
  • Vorläufigen Personalausweis beantragen
  • Vorläufigen Reisepass beantragen
  • Wohnsitz abmelden
  • Wohnsitz ummelden
  • Wohnung anmelden
  • Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
  • Zweitpass beantragen
  • einfaches Führungszeugnis beantragen
  • elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken
  • erweitertes Führungszeugnis beantragen